Betreff
Beplanung des Raiffeisengeländes in Apen; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Vorlage
VO/534/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 12.06.2018 zum Bebauungsplan Nr. 133 – Apen, Gelände am Hafenbecken – wird aufgehoben.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 14 – Apen, Gelände am Hafenbecken – mit einem Allgemeinen Wohngebiet. Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift des Gemeinderates vom 25.06.2019 beigefügten Skizze. Die Bauleitplanung erfolgt im Parallelverfahren mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Gelände am Hafen­becken –.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Der Begründung wird gemäß § 2 a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.

Mit dem Eigentümer wird ein Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 abgeschlossen.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt für den o.g. Bauleitplan die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili­gung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.


Sachverhalt:

Für das Raiffeisengelände in Apen wurde vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 12.06.2018 die 14. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 133 – Apen, Gelände am Hafenbecken – mit einem allgemeinen Wohngebiet beschlossen. Die ersten Berechnungen zum Straßen- und Schienenlärm haben hohe Schallwerte aufgrund des Bahn-Güterver­kehrs in der Nacht ergeben, so dass Lärmschutzmaßnahmen (Wall / Wand) erforderlich werden.

In einem Gespräch mit dem Schallgutachter, dem Investor und der NWP wurde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich des ehe­maligen Raiffeisen­geländes in Apen als beste Lösung für die Abarbeitung der Schallemissionen gehalten. Aus diesem Grund ist die Rücknahme des Aufstellungs- und Auslegungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 133 sowie ein neuer Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungs­plan erforderlich. Der Beschluss für die Flächennutzungsplanänderung kann bestehen bleiben.

Skizzen mit dem Plangebiet sowie mit der flächenhaften Gestaltung der zu errichtenden Gebäude und Stellplätze sind beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkung:

Durch Abschluss des Durchführungsvertrags entstehen der Gemeinde keine Planungs- und Erschließungskosten.

 


Anlagen:

Plangebiet mit Bauteppich

Skizze mit Gebäude- und Stellplatzanordnung