Betreff
Beteiligung an der Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft mbH - Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft durch die Umwandlung der "Anderen Gewinnrücklagen" in "Gezeichnetes Kapital"
Vorlage
VO/547/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Vertreter der Gemeinde Apen in der Gesellschafterversammlung der Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft mbH wird angewiesen, bei dem nachfolgenden Beschlussvorschlag mit „Ja“ abzustimmen:

 

Der Umwandlung der „Anderen Gewinnrücklage“ in Höhe von 4.488.500 € in „Gezeichnetes Kapital“ unter Beibehaltung der bisherigen Beteiligungsverhältnisse wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Apen ist mit einer Einlage i. H. v. 11.440 € (2,24%) an der Ammerländer Wohnungsbau mbH (AWG) beteiligt. Im Rahmen der Beschlussfassung über die Gewinnverwendung des Jahresergebnisses 2017 wurde im Aufsichtsrat der AWG unter Beteiligung des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes eine Grundsatzdiskussion über die Rechtmäßigkeit einer Dividendenausschüttung i. H. v. 100% auf das Stammkapital im Hinblick auf § 149 NKomVG (Höhe der marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals) geführt. Als Ergebnis wurde zur Vermeidung von zukünftigen Diskussionen sowie zur rechtlichen und bilanztechnischen Klarstellung hierzu vom Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, das Stammkapital durch eine Umwandlung eines Teils der „Anderen Gewinnrücklagen“ in „Gezeichnetes Kapital“ (=Stammkapital) zu erhöhen. Dadurch werde bei der AWG die Kapitalbasis gestärkt und durch die Ausweisung als Stammkapital werde eine höhere Bindung der Kapitalmittel an das Unternehmen erreicht.

 

Mit Schreiben vom 12.12.2018 hat die Gesellschaft die Gemeinde Apen über die geplante Umwandlung informiert (s. Anlage 1) und eine Anpassung des Stammkapitals auf 5,0 Mio. € vorgeschlagen. Die Erhöhung soll dabei unter Wahrung der bisherigen Beteiligungsverhältnisse erfolgen, wodurch sich die neuen absoluten Anteile am Stammkapital lt. Anlage 2 ergeben. Für die Anteilseigner der AWG ergeben sich keine Zahlungsverpflichtungen. Auch bilanztechnisch bzw. haushaltsmäßig wirkt sich eine Stammkapitalveränderung bei den kommunalen Gesellschaftern nicht aus. Lediglich im Beteiligungsbericht ist die (korrigierte) Stammeinlage auszuweisen. Da dem Unternehmen faktisch kein neues Kapital zugeführt wird, bestehen grundsätzlich auch keine weiteren materiellen Folgewirkungen. Insbesondere verändert sich auch die Haftungsposition der Gesellschafter nicht, da zusätzliche Nachschusspflichten nicht entstehen. Die Verfahrenskosten (Notar bzw. Handelsregister) werden von der AWG getragen.

 

Finanzwirtschaftlich ist die Umwandlung für die Gesellschaft ohne Risiko umsetzbar. Es ist ein ausreichender Rücklagenbestand in den „Anderen Gewinnrücklagen“ vorhanden, so dass die Umwandlungsfähigkeit des Rücklagenbestandes auch gegeben ist. Hinsichtlich der Finanzdaten wird auf die anliegende Darstellung der Anlagen 3 verwiesen. Für das Jahr 2018 liegt noch kein endgültiger Abschluss vor, aber auch für das Jahr 2018 werden ein positiver Abschluss und damit eine Zunahme der Rücklagen erwartet.

 


Finanzielle Auswirkung:

Siehe Sachverhalt

 


Anlagen:

Anlage I – Schreiben der Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft mbh vom 12.12.2018

Anlage II – Beteiligungsverhältnisse

Anlagen III – Finanzdaten der AWG