Beschlussvorschlag:
Der Vertreter der Gemeinde Apen in der
Gesellschafterversammlung der Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft mbH wird
angewiesen, bei dem nachfolgenden Beschlussvorschlag mit „Ja“ abzustimmen:
Der Umwandlung der „Anderen Gewinnrücklage“ in Höhe von
4.488.500 € in „Gezeichnetes Kapital“ unter Beibehaltung der bisherigen
Beteiligungsverhältnisse wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Die
Gemeinde Apen ist mit einer Einlage i. H. v. 11.440 € (2,24%) an der
Ammerländer Wohnungsbau mbH (AWG) beteiligt. Im Rahmen der Beschlussfassung über
die Gewinnverwendung des Jahresergebnisses 2017 wurde im Aufsichtsrat der AWG
unter Beteiligung des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes eine Grundsatzdiskussion
über die Rechtmäßigkeit einer Dividendenausschüttung i. H. v. 100% auf das
Stammkapital im Hinblick auf § 149 NKomVG (Höhe der marktüblichen Verzinsung
des Eigenkapitals) geführt. Als Ergebnis wurde zur Vermeidung von zukünftigen
Diskussionen sowie zur rechtlichen und bilanztechnischen Klarstellung hierzu
vom Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, das Stammkapital
durch eine Umwandlung eines Teils der „Anderen Gewinnrücklagen“ in
„Gezeichnetes Kapital“ (=Stammkapital) zu erhöhen. Dadurch werde bei der AWG
die Kapitalbasis gestärkt und durch die Ausweisung als Stammkapital werde eine
höhere Bindung der Kapitalmittel an das Unternehmen erreicht.
Mit
Schreiben vom 12.12.2018 hat die Gesellschaft die Gemeinde Apen über die
geplante Umwandlung informiert (s. Anlage 1) und eine Anpassung des
Stammkapitals auf 5,0 Mio. € vorgeschlagen. Die Erhöhung soll dabei unter
Wahrung der bisherigen Beteiligungsverhältnisse erfolgen, wodurch sich die
neuen absoluten Anteile am Stammkapital lt. Anlage 2 ergeben. Für die
Anteilseigner der AWG ergeben sich keine Zahlungsverpflichtungen. Auch
bilanztechnisch bzw. haushaltsmäßig wirkt sich eine Stammkapitalveränderung bei
den kommunalen Gesellschaftern nicht aus. Lediglich im Beteiligungsbericht ist
die (korrigierte) Stammeinlage auszuweisen. Da dem Unternehmen faktisch kein
neues Kapital zugeführt wird, bestehen grundsätzlich auch keine weiteren
materiellen Folgewirkungen. Insbesondere verändert sich auch die
Haftungsposition der Gesellschafter nicht, da zusätzliche Nachschusspflichten
nicht entstehen. Die Verfahrenskosten (Notar bzw. Handelsregister) werden von
der AWG getragen.
Finanzwirtschaftlich
ist die Umwandlung für die Gesellschaft ohne Risiko umsetzbar. Es ist ein
ausreichender Rücklagenbestand in den „Anderen Gewinnrücklagen“ vorhanden, so
dass die Umwandlungsfähigkeit des Rücklagenbestandes auch gegeben ist.
Hinsichtlich der Finanzdaten wird auf die anliegende Darstellung der Anlagen 3
verwiesen. Für das Jahr 2018 liegt noch kein endgültiger Abschluss vor, aber
auch für das Jahr 2018 werden ein positiver Abschluss und damit eine Zunahme
der Rücklagen erwartet.
Finanzielle
Auswirkung:
Siehe Sachverhalt
Anlagen:
Anlage I – Schreiben der Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft
mbh vom 12.12.2018
Anlage II – Beteiligungsverhältnisse
Anlagen III – Finanzdaten der AWG