Beschlussvorschlag:
Die Anbindung des Familienzentrums an die K 114
„Stahlwerkstraße“ soll mit der Variante … … durchgeführt werden. Entsprechende
Fördermittel sind über das Programm Dorfregion Apen zu beantragen.
Sachverhalt:
Der
Gemeinde Apen liegt nunmehr das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung der Anbindung
des Familienzentrums in Augustfehn II an die K 114 „Stahlwerkstraße“ vor. Vom
Ingenieurbüro für Straßen- und Tiefbau (IST), Schortens, wurden drei Varianten
der Anbindung ausgearbeitet. In allen drei Varianten wird ein Ausbau der Straße
Neue Siedlung, die Ertüchtigung des vorhandenen Parkplatzes beim Sportgelände
in Augustfehn II als Mitarbeiterparkplatz und die Anlegung eines Fußweges vom
Sportgelände bis zur Neuen Siedlung vorgesehen.
Die
Variante 1 sieht einen Neubau der Ripken-Brücke in Höhe der Neuen Straße in
ausreichender Breite mit einem einseitigen Fußweg vor. Des Weiteren wird ein
Ausbau der Straße Am Kanal zwischen Neue Straße und Neue Siedlung in mind. 6,0 m Breite mit je einem farblich abgesetzten 1,25 m
breiten Streifen an jeder Seite empfohlen, um Fußgängern und Radfahrern einen
Schutzraum zu bieten. Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 975.800 €
brutto.
Bei der Variante 2 soll die Straße
Am Kanal von der Stahlwerkbrücke bis zur Neuen Siedlung wie in der Variante 1
ausgebaut werden. Die Kostenschätzung beläuft sich in diesem Fall auf ca.
571.200 € brutto.
In der Variante 3 wird ein
Brückenneubau in Höhe der Neuen Siedlung empfohlen, um auf direktem Weg das
Familienzentrum erreichen zu können. Die Kostenschätzung sieht einen Betrag
in Höhe von ca. 595.000 € brutto vor. Eine Fußgänger-Lichtsignalanlage wäre
hier denkbar, ist aber in der Kostenschätzung nicht enthalten. Aufgrund
möglicher Umwege ist allerdings nach Ansicht von IST davon auszugehen, dass ein
Großteil der Radfahrer und Fußgänger weiterhin die Stahlwerkstraße an der
Ripken-Brücke queren wird.
Das Ing.-Büro IST stellt die Verkehrsuntersuchung in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vor.
Finanzielle
Auswirkung:
Die Kosten müssten entsprechend im Haushalt eingeplant
werden. Fördermittel sind in entsprechender Höhe als Einnahme vorzusehen.
Anlagen:
Skizzen der Ausbauempfehlungen