Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss der
Gemeinde Apen beschließt die Änderung Nr. 20 des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Apen – Apen, südlich der Großen Norderbäke – sowie die die Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 139 – Apen,
südlich der Großen Norderbäke – mit einem allgemeinen Wohngebiet in der
Variante … ...
Die Plangebiete ergeben sich aus
der der Niederschrift des Verwaltungsausschusses am 10.09.2019 beigefügten
Skizzen.
Den
Begründungen wird gemäß § 2 a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Verwaltungsausschuss beschließt für die o.g. Bauleitpläne die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.
Sachverhalt:
Im Jahr
2018 wurde der Gemeinde Apen ein Antrag zur Beplanung von Wohnbauflächen im
Ort Apen vorgelegt. Daraufhin wurde von der Verwaltung eine Prüfung der Flächen
zwischen der Kleinen Mühlenstraße und der Straße Am Mühlenbach für Wohnbauzwecke
vorgenommen. Die Landwirtschaftskammer Oldenburg hat mitgeteilt, dass eine
Ausbreitungsberechnung zur Ermittlung der von den umliegenden landwirtschaftlichen
Betrieben ausgehenden Gesamtbelastung ergeben hat, dass im gesamten Planbereich
der Grenzwert für Wohngebiete gemäß GIRL (2009) deutlich die
belästigungsrelevante Kenngröße von < 10 % unterschreitet.
Von
Seiten des Landkreises Ammerland, Amt für Umwelt und Wasserwirtschaft, wurde
auf die vorhandenen Wallhecken und Gehölze sowie auf eine vorhandene
Kompensationsfläche südlich des vorgesehenen Plangebietes verwiesen, welche
ausgeglichen werden müssen.
Weiterhin
wurde darauf hingewiesen, dass das Gelände innerhalb der 50 m breiten
Deichschutzzone des Leda-Jümme-Verbandes liegt. Wie in anderen Fällen auch,
würde evtl. ausnahmsweise einer Bebauung außerhalb eines Streifens von 25 m
zugestimmt werden.
Die NWP GmbH wird die Plangebiete und Planinhalte in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vorstellen.
Finanzielle
Auswirkung:
Bei Abschluss eines städtebaulichen Vertrags bzw. einer
teilweisen Übernahme durch einen Investor reduzieren sich die Planungskosten für
die Gemeinde.
Anlagen:
Planskizzen und Planinhalte