Sachverhalt:
Im Zuge des
Flurbereinigungsverfahrens Tange fand u.a. eine Neuzuteilung der im Gebiet
liegenden Flächen statt. Vor Beginn des Flurbereinigungsverfahrens verfügte die
Gemeinde Apen in dem Bereich über eigene Flächen von insgesamt 59,4064 ha
(848,76 Werteinheiten). Nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens sind noch
52,3862 ha (552,64 Werteinheiten) im Eigentum der Gemeinde Apen.
Im Laufe des
Verfahrens wurden bereits Grünlandflächen, die im Eigentum der Gemeinde Apen
standen, an den Leda-Jümme -Verband abgegeben und geldlich entschädigt.
Darüber
hinaus entstanden durch die Neuvermessung von Grenzen nach Topographie,
Bedingungsgrenzen und örtlichen Grenzen noch weitere Abweichungen in den
Flurstücksgrößen, die insgesamt zu einer unvermeidbaren Minderlandabfindung von
91,92 Werteinheiten führen. Hierfür wird ein Geldausgleich in Höhe von 45.960 €
(500 € je Werteinheit) gewährt, der in naher Zukunft an die Gemeinde Apen
ausgezahlt wird..
Des Weiteren
wurde dem Amt für regionale Landesentwicklung auf Anfrage mitgeteilt, dass die
Gemeinde Apen keine gemeindeeigenen Feld- und Verbindungswege an Dritte
überträgt. Dies wird hierdurch begründet, dass aus ökologischer Sicht nicht
benutzte Wege in Blühstreifen o. ä. umgewandelt werden könnten. Auch ist eine
Nutzung im Zusammenhang mit umliegenden landwirtschaftlichen Flächen durch die
jeweiligen Landwirte nach Absprache mit der Gemeinde Apen möglich. Ein Nachteil
für die Landwirte entsteht somit nicht.
Finanzierung:
Anlage: