Betreff
1. Nachtragshaushaltsplan 2019, Anpassung des Investitionsprogrammes bis 2022
Vorlage
VO/564/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2019

 

Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.03.2019 (Nds. GVBL S. 70) hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 24.09.2019 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

die bisherigen festgesetzten Gesamt­beträge –Euro­

erhöht um -Euro-

Vermindert um -Euro­

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro­

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

 

 

 

 

ordentliche Aufwendungen

 

 

 

 

außerordentliche Erträge

 

 

 

 

außerordentliche Aufwendungen

 

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

 

 

 

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

 

 

 

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

 

 

 

 

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

 

 

 

 

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

 

 

 

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen

Festsetzung in Höhe von ……… Euro um ………… Euro vermindert/erhöht und damit auf

………… Euro neu festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen

Festsetzung in Höhe von ………… Euro um ………… Euro vermindert/erhöht und damit auf

………… Euro neu festgesetzt.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.

 

§ 6

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird nicht geändert..

 

 

Apen, den 24.09.2019

 

 

Huber 

(Bürgermeister)

 

2. Das Investitionsprogramm wird in der dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2019 anliegenden Fassung beschlossen.

 


Sachverhalt:

Im Haushaltsplan der Gemeinde Apen für das Jahr 2019 wurden Investitionen in Höhe von 7.963.100 € veranschlagt. Enthalten sind hier u.a. der Anbau bei der OBS/IGS Augustfehn, die Umwandlung der ehemaligen Grundschule Augustfehn II in ein Familienzentrum, der Ausbau der Schulstraße und der Neubau der Lind-Brücke.

 

Im Laufe des Jahres wurde deutlich, dass sich einige Veränderungen im Bereich der Investitionshöhe, der Förderhöhe und der zeitlichen Umsetzbarkeit ergeben haben. Im Bereich der ordentlichen Erträge ist außerdem ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen.

 

Um die Finanzlage der Gemeinde Apen weiterhin transparent darstellen zu können, sollen im 1. Nachtragshaushaltsplan im Bereich der Investitionstätigkeit die Haushaltsansätze für das Jahr 2019 und für die mittelfristige Finanzplanung bis 2022 entsprechend der neuen Erkenntnisse angepasst werden. Gleichzeitig sollen die wesentlichen Veränderungen im Bereich der Erträge und Aufwendungen für das Jahr 2019 eingearbeitet werden. Durch die jeweiligen Veränderungen ist es außerdem notwendig, den Kreditbedarf der kommenden Jahre anzupassen.

 

Die Veränderungen der Planansätze werden derzeit von der Verwaltung erarbeitet und sollen im Finanzausschuss vorgestellt werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

 


Anlagen: