Betreff
Vorgehensweise zum Digitalpakt
Vorlage
MV/171/2019
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Der „Digitalpakt Schulen“ ist in Kraft getreten. Um von den Fördermitteln profitieren zu können, sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Die Umsetzung der Richtlinie erfordert insbesondere Fachwissen im Bereich IT. Hierfür ist die Gemeinde Apen auf externe Beratung angewiesen, da kein Fachpersonal zur Verfügung steht.

 

  1. Technische Beratung:

In der Anlage zu den Richtlinien sind technische Standards vorgegeben. Sind diese noch nicht vorhanden, müssen sie geschaffen werden. Mittel für Geräteausstattung können erst nachrangig verwendet werden.
Um beurteilen zu können, ob die Standards in den Schulen der Gemeinde eingehalten werden, wird externe Beratung benötigt (W-LAN-Ausleuchtung u.ä.). Die anfallenden Kosten sind als sogenannte „investive Begleitmaßnahme“ abrechenbar, wenn sie in unmittelbarem und notwendigem Zusammenhang mit Maßnahmen nach der Richtlinie stehen.

Ein Angebot über ca. 12.000,- € zur W-LAN-Ausleuchtung liegt bereits vor

 

  1. Medienpädagogische Beratung:
    1. des Schulträgers zur Aufstellung des Medienentwicklungsplans (Einarbeitung der Medienkonzepte aller Schulen) -> abrechnungsfähig über Digitalpakt
    2. der Schulen zur Aufstellung der Medienkonzepte (sind der Bewilligungsbehörde vorzulegen) -> nicht abrechnungsfähig über Digitalpakt

 

 

Ein Angebot über ca. 27.000,- € (davon 6.000,- nicht abrechnungsfähig) liegt vor

 

è   6.000,- € nicht abrechnungsfähige Kosten

è 33.000,- € abrechnungsfähige Kosten aus 1. und 2. (weitere Kosten sind zu erwarten)

 

Besonders zu beachten:

 

-       Systemadministration ist Aufgabe des Schulträgers und kann nicht über die Richtlinie finanziert werden. Der Administrationsaufwand wird erheblich steigen. Der Abschluss von Serviceverträgen o.ä. wird unerlässlich.

 

Folgekosten wie Ersatzbeschaffung, Betriebskosten, Reparaturkosten u.ä. sind in der Richtlinie nicht berücksichtigt.

 


Finanzierung:

Haushaltsmittel für den EDV-Bereich an Schulen, aus dem die technische wie auch die medienpädagogische Beratung abgebildet werden können, wurden bereits in den Haushalt 2018/2019 und den Nachtrag 2019 eingestellt. Fördermittel wurden bisher nicht gegengerechnet.

 

Zusätzlich anfallende Kosten und zu erwartende Zuschüsse sind im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2020 zu berücksichtigen. 


Anlage: