Betreff
Widmung von Gemeindestraßen
Vorlage
VO/581/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt, die nachstehend aufgeführten Straßen gemäß § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

Apen, Am Hafenbecken, abzweigend von der Straße An der Wiek

Apen, Hochkamp, von der Einmündung Am Esch bis zur Einmündung Am Drohen

Hierdurch werden frühere Widmungen ersetzt.

 


Sachverhalt:

Die Straßenzüge Am Hafenbecken in Apen und Hochkamp (Verlängerung) in Apen sind inzwischen fertiggestellt und in das Eigentum der Gemeinde Apen übertragen worden.

Die Straßen müssen noch dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

Keine

 


Anlagen:

Skizze mit zu widmenden Straßenzügen