Betreff
Widmung von Gemeindestraßen
Vorlage
VO/581/2019
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt, die nachstehend aufgeführten Straßen gemäß § 6 Abs. 1 des
Niedersächsischen Straßengesetzes dem öffentlichen Verkehr zu widmen:
Apen, Am
Hafenbecken, abzweigend von der Straße An der Wiek
Apen, Hochkamp, von der Einmündung Am Esch bis zur Einmündung
Am Drohen
Hierdurch werden frühere Widmungen ersetzt.
Sachverhalt:
Die
Straßenzüge Am Hafenbecken in Apen und Hochkamp (Verlängerung) in Apen sind
inzwischen fertiggestellt und in das Eigentum der Gemeinde Apen übertragen
worden.
Die Straßen müssen noch dem
öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Finanzielle
Auswirkung:
Keine
Anlagen:
Skizze mit zu widmenden Straßenzügen