Beschlussvorschlag:
Die Sportgerätebeihilfe wird ab dem 01.01.2020 auf ….. € für Jugendliche bis 18 Jahre und ….. Euro für Erwachsen erhöht. Entsprechende Haushaltsmittel sind bereitzustellen. Die Sportförderrichtlinie wird entsprechend geändert.
Sachverhalt:
Es liegt der Verwaltung ein Antrag
der UWG auf Erhöhung der finanziellen Förderung von Sportvereinen –
insbesondere der Sportgerätebeihilfe vor. Laut Recherche der UWG werden
jugendliche Vereinsmitglieder in den anderen Landkreiskommunen finanziell
besser unterstützt als in der Gemeinde Apen.
Die letzte Erhöhung der
Sportgerätebeihilfe erfolgte 2015 von 2,00 € auf 2,50 € für Jugendliche und von
0,90 € auf 1,20 € für Erwachsene
Eine Nachfrage bei den anderen
Landkreiskommunen hat ergeben, dass dort für Jugendliche oftmals eine höhere
Sportgerätebeihilfe gezahlt wird als in der Gemeinde Apen. – siehe Anlage
Es werden dort aber keine Zuschüsse zu den Flutlichtkosten gezahlt und für Anschaffungen (Sportgeräte etc.) mit einem Wert von über 1.000 € werden nur in der Gemeinde Apen und in der Stadt Westerstede Zuschüsse gezahlt.
Finanzielle
Auswirkung:
Bei Erhöhung der Sportgerätebeihilfe müssen entsprechend höhere Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Mit Stand 31.12.2018 hatte die Sportvereine 2.021 Mitglieder über 18 Jahre und 1.261 Mitglieder unter 18 Jahre.
Anlagen:
Antrag der UWG
Sportförderung der anderen Ammerlandgemeinden