Sachverhalt:
Dem Schützenverein Apen wurde für die Installation einer
elektronischen Scheibenanlage Sportfördermittel in Höhe von 11.536,66 € im
Rahmen der Drittelförderung bewilligt. Die Mittelzuweisung sollte in den
Haushaltsjahren 2020/2021 erfolgen.
Der Schützenverein bittet mit anliegendem Schreiben darum,
den Antrag zurück zu stellen. Es gibt Überlegungen aus dem Schießsportzentrum
ein „Haus der Vereine“ zu machen. Von den Planungen ist auch der
Luftgewehrstand betroffen, auf dem die elektronische Scheibenanlage erneuert
werden sollte.
Die Sportfördermittel können für zwei Jahre übertragen werden, sind aber an die Maßnahme gebunden. Dies wird dem Schützenverein Apen entsprechend mitgeteilt.
Finanzierung:
Im Haushalt sind jährlich 10.000 € für Sportförderungen im Rahmen der Drittelförderung vorgesehen. Nicht benötigte Haushaltsmittel können ins Folgejahr übertragen werden. .
Anlage:
Schreiben des Schützenvereins