Betreff
Sportförderprogramm 2020 - Schützenverein Apen
Vorlage
MV/182/2019
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Dem Schützenverein Apen wurde für die Installation einer elektronischen Scheibenanlage Sportfördermittel in Höhe von 11.536,66 € im Rahmen der Drittelförderung bewilligt. Die Mittelzuweisung sollte in den Haushaltsjahren 2020/2021 erfolgen.

Der Schützenverein bittet mit anliegendem Schreiben darum, den Antrag zurück zu stellen. Es gibt Überlegungen aus dem Schießsportzentrum ein „Haus der Vereine“ zu machen. Von den Planungen ist auch der Luftgewehrstand betroffen, auf dem die elektronische Scheibenanlage erneuert werden sollte.

Die Sportfördermittel können für zwei Jahre übertragen werden, sind aber an die Maßnahme gebunden. Dies wird dem Schützenverein Apen entsprechend mitgeteilt.


Finanzierung:

Im Haushalt sind jährlich 10.000 € für Sportförderungen im Rahmen der Drittelförderung vorgesehen. Nicht benötigte Haushaltsmittel können ins Folgejahr übertragen werden. . 


Anlage:

Schreiben des Schützenvereins