Betreff
Bebauungsplan Nr. 123 B der Gemeinde Apen - Wohnbaugebiet Hengstforde und Augustfehn I, nördlich der Bahn -; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/598/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 123 B – Wohnbaugebiet Hengstforde und Augustfehn I, nördlich der Bahn – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2019 beigefügt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den Bebauungsplan Nr. 123 B gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 123 B gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


Sachverhalt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 123 B der Gemeinde Apen hat in der Zeit vom 19.07.2019 bis einschließlich 19.08.2019 stattgefunden.

 

Die Abwägung der eingegangenen Anregungen wurde bereits von der NLG Oldenburg in der Fachausschuss­sitzung am 26.08.2019 vorgestellt.

 

Vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.09.2019 wurde die Beschlussfassung von der Tagesordnung genommen, da Einzelheiten zum städtebaulichen Vertrag sowie zum Erschließungsvertrag noch nicht geklärt waren.

 

Da hier inzwischen abgestimmte Verträge vorliegen, kann eine endgültige Beratung und Beschlussfassung zum Bebauungsplan jetzt erfolgen.

 


Finanzielle Auswirkung:

Der Gemeinde Apen entstehen keine Planungskosten.

 


Anlagen:

Abwägung