Betreff
Bebauungsplan Nr. 7 (Neufassung), 5. Änderung; 1. Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre
Vorlage
VO/601/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt, dass die Geltungsdauer der bestehenden Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung in dem Bebauungsplan Nr. 7 (Neufassung), 5. Änderung,  für das Grundstück Südgeorgsfehner Straße 12 – Gemarkung Apen, Flur 16, Flurstück 56/2 –  (ehemaliger Netto-Markt), veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland Nr. 9 sowie im Ammerländer Teil der NWZ am 16.03.2018, gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert wird.

 

Die Satzung tritt gem. § 16 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 S. 2-5 BauGB am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung am 13.03.2020 gem. § 16 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Sachverhalt:

Die zurzeit bestehende Veränderungssperre für das Grundstück Südgeorgsfehner Straße 12 – Gemarkung Apen, Flur 16, Flurstück 56/2 - (ehemaliger Netto-Markt) läuft am 15.03.2020 aus.

Um die künftigen Planungen in Hinsicht der Einzelhandels-Ansiedlung auf dem sog. Dockgelände nicht zu gefährden, ist eine Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre über den 15.03.2020 hinaus erforderlich. Gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB hätte diese Verlängerung nach Beschluss bis zum 15.03.2021 Bestand.

 


Finanzielle Auswirkung:

Der Gemeinde Apen entstehen lediglich die Kosten der Bekanntmachung.

 


Anlagen:

Skizze