Betreff
Festsetzung der Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung für das Jahr 2020
Vorlage
VO/606/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der vorgelegten Kalkulation der Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung im Jahr 2020 wird zugestimmt.

Die Gebühr wird auf 2,90 €/m³ Abwasser festgesetzt.

 

Die Gebührensatzung ist wie folgt zu ändern:

 

 

17. Satzung

zur Änderung der Satzung der Gemeinde Apen

über die Erhebung von Gebühren

für die zentrale Abwasserbeseitigung

 

Aufgrund der §§ 58 und 111 Abs. 1 des  Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309), und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309), hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 17.12.2020 folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel I

Die Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung vom 29.11.1994 (Amtsblatt des Regierungsbezirkes Weser-Ems vom 16.12.1994, S. 1522), zuletzt geändert durch Satzung vom 19.12.2017 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland Nr. 38 vom 22.12.2017) wird wie folgt geändert:

§ 4 der Satzung wird wie folgt gefasst:

 

" § 4 Gebührensatz

Die Abwassergebühr beträgt je m³ Abwasser 2,90 Euro."

 

Artikel II

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2020 in Kraft.

 

Apen, den 17.12.2019

 

 

Gemeinde Apen

 

Huber, Bürgermeister

 


Sachverhalt:

Siehe anliegenden Vermerk

 


Finanzielle Auswirkung:

Die zentrale Abwasserbeseitigung stellt eine kostenrechnende Einrichtung dar. Die Veranschlagung ist für den Ergebnishaushalt der Gemeinde aufwandsneutral. Ein sich nach Ablauf des Haushaltsjahres ergebender Überschuss oder Fehlbetrag ist in die nächste Gebührenkalkulation einzustellen.

 


Anlagen:

Vermerk zur Gebührenkalkulation einschließlich Anlagen