Betreff
Wahl der allgemeinen Stellvertretung des Bürgermeisters zum 01.07.2020
Vorlage
VO/610/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindeamtsrat Henning Jürgens wird zum 01.07.2020 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren bis zum 30.06.2028 zum Ersten Gemeinderat berufen.

 


Sachverhalt:

Auf den Inhalt der Beschlussvorlage „Neubesetzung der Stelle der allgemeinen Stellvertretung des Bürgermeisters, hier: Verzicht auf eine Ausschreibung“ (VO/609/2019) wird verwiesen, insbesondere hinsichtlich des Vorschlagsrechts des Bürgermeisters sowie des Vorliegens der geforderten Eignung, Befähigung und Sachkunde.

 

Sofern der Rat einen Beschluss zum Verzicht auf eine Ausschreibung der Stelle mit einer  ¾ Mehrheit gefasst hat, kann die Wahl des Gemeindeamtsrates Henning Jürgens zum Ersten Gemeinderat zum 01.07.2020 erfolgen.

 

Nach § 109 Abs. 1 NKomVG wird der allgemeine Stellvertreter für eine Amtszeit von acht Jahren vom Rat gewählt. Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung.

 

Gewählt wird gem. § 67 NKomVG grundsätzlich schriftlich. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht.

Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, wenn die Mehrheit der Ratsmitglieder (bei der Gemeinde Apen 15 Ratsmitglieder)  für sie gestimmt hat.

 

Die Besoldung richtet sich nach der NKBesVO. Danach ist  der allgemeine Stellvertreter in Gemeinden zwischen 10.000 und 20.000 Einwohnern in die Besoldungsgruppe A 15 einzustufen. Der Stellenplan weist zum 01.07.2020 eine freie Planstelle A 15 aus, so dass eine entsprechende Einweisung erfolgen kann.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

Die Auswirkungen der Wahl sind sowohl hinsichtlich der Besoldung wie auch der sich daraus ergebenden Pensionsrückstellungen bei der Berechnung der Personalaufwendungen für 2020 berücksichtigt worden und in den Haushaltsplan eingeflossen.

 


Anlagen: