Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020
Vorlage
VO/615/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Haushaltssatzung der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2020

 

 

Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 und 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309), hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 17.12.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

 

  1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

        1.1.  der ordentlichen Erträge auf                                                           18.592.300 Euro                               1.2.  der ordentlichen Aufwendungen auf                                              18.738.100 Euro

 

1.3.    der außerordentlichen Erträge auf                                                     30.000 Euro

1.4.    der außerordentlichen Aufwendungen auf                                            0 Euro

 

  1. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1.  der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          17.493.400 Euro

2.2.  der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          16.520.200 Euro

 

2.3.     der Einzahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                               4.686.100 Euro

2.4.  der Auszahlungen für

Investitionstätigkeit auf                                                                   8.799.600 Euro

 

2.5.  der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf       3.700.000 Euro

2.6.  der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf        575.000 Euro

 

                festgesetzt.

 

                Nachrichtlich:

                Gesamtbetrag

-          der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                      25.879.500 Euro

-          der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                     25.894.800 Euro

 

Die Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am 31.12.2019 vorhandenen liquiden Mitteln.

 

 

 

                                                            § 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 3.700.000 Euro fest­gesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 200.000 € festge­setzt.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzei­tigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.850.000 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1.  für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                            380 %

1.2.  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                        380 %

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                                                    380 %

 

§ 6

 

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird auf 300.000 Euro festgesetzt.

 

 

Apen, den 17. Dezember 2019

 

 

 

Huber

Bürgermeister

 

 


Sachverhalt:

Das in den Finanzausschusssitzungen vom 05.11.2019 und 25.11.2019 vorgestellte Zahlenwerk wurde in den Haushaltsplan 2020 eingearbeitet.

 

Trotz intensiver Bemühungen war es leider nicht möglich, den Ergebnishaushalt im Jahr 2020 in der Planung auszugleichen, so dass von einem Jahresergebnis in Höhe von -115.800 € ausgegangen werden muss. Verantwortlich für die Ergebnisverschlechterungen sind jedoch auch einige Einmaleffekte, die in der Form in den nächsten Jahren nicht zu erwarten sind. Nach derzeitiger Planung entwickelt sich das Ergebnis der Folgejahre wie folgt:

 

2021:   +   420.500 €

2022:   +   861.900 €

2023:   +1.031.400 €

 

Im Übrigen wird auf die Beratungen in den oben genannten Finanzausschusssitzungen verwiesen.

 


Finanzielle Auswirkung:

Siehe Sachverhalt

 


Anlagen: