Beschlussvorschlag:
Haushaltssatzung der Gemeinde Apen
für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 und 112
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom
17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.10.2019
(Nds. GVBl. S. 309), hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 17.12.2019
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
- im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1. der ordentlichen Erträge auf 18.592.300
Euro 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf 18.738.100
Euro
1.3.
der außerordentlichen Erträge auf 30.000 Euro
1.4.
der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
- im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1. der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 17.493.400
Euro
2.2. der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 16.520.200
Euro
2.3. der
Einzahlungen für
Investitionstätigkeit auf 4.686.100 Euro
2.4. der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit auf 8.799.600 Euro
2.5. der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf 3.700.000 Euro
2.6. der Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeit auf 575.000 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
-
der
Einzahlungen des Finanzhaushaltes 25.879.500
Euro
-
der
Auszahlungen des Finanzhaushaltes 25.894.800
Euro
Die Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am
31.12.2019 vorhandenen liquiden Mitteln.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 3.700.000 Euro
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 200.000 €
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden
dürfen, wird auf 2.850.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das
Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1. für die land- und
forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 380
%
1.2. für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 380
%
2. Gewerbesteuer 380
%
§ 6
Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung
wird auf 300.000 Euro festgesetzt.
Apen, den 17. Dezember 2019
Huber
Bürgermeister
Sachverhalt:
Das in den
Finanzausschusssitzungen vom 05.11.2019 und 25.11.2019 vorgestellte Zahlenwerk
wurde in den Haushaltsplan 2020 eingearbeitet.
Trotz intensiver Bemühungen war es
leider nicht möglich, den Ergebnishaushalt im Jahr 2020 in der Planung
auszugleichen, so dass von einem Jahresergebnis in Höhe von -115.800 €
ausgegangen werden muss. Verantwortlich für die Ergebnisverschlechterungen sind
jedoch auch einige Einmaleffekte, die in der Form in den nächsten Jahren nicht
zu erwarten sind. Nach derzeitiger Planung entwickelt sich das Ergebnis der
Folgejahre wie folgt:
2021: + 420.500 €
2022: + 861.900 €
2023: +1.031.400 €
Im Übrigen wird auf die Beratungen
in den oben genannten Finanzausschusssitzungen verwiesen.
Finanzielle
Auswirkung:
Siehe Sachverhalt
Anlagen: