Betreff
Fortschreibung des integrierten Entwicklungs- und Handlungsprogrammes; Prüfung zur Aufnahme des Dockgeländes
Vorlage
VO/621/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Einer Fortschreibung des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu notwendigen Schritte zu erarbeiten und einzuleiten.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Apen ist gemeinsam mit der Samtgemeinde Jümme im Jahr 2014 in das Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung aufgenommen worden. Mit Begleitung der NLG hat die gemeindeübergreifende Strategiegruppe (seitens der Gemeinde Apen der Arbeitskreis „Demographische Entwicklung“) ein integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEK) erarbeitet. Dieses Entwicklungs- und Handlungskonzept enthält Maßnahmen, die im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel in Zukunft umgesetzt werden können.

Der Rat der Gemeinde Apen hat dem IEK mit Beschluss vom 25.04.2017 zugestimmt.

 

Das IEK ist nicht statisch, sondern kann durchaus fortgeschrieben werden. Im Jahr 2018 hat die Gemeinde Apen eine Fortschreibung veranlasst, um den Erweiterungsbau der IGS als förderfähige Maßnahme anerkennen zu lassen. Diese Fortschreibung bedurfte der Zustimmung des Rates der Gemeinde Apen sowie der Samtgemeinde Jümme. Der folgenden Übersicht ist zu entnehmen, welche Maßnahmen seither in Zuständigkeit welcher Gemeinde als förderfähig anerkannt wurden:

 

 

 

 

Maßnahme

zuständige Gemeinde

Förderfähigkeit

Umnutzung der GS A´fehn II zum Familienzentrum

Apen

Investitionspakt

Friedwald Holtgast

Apen

nicht förderfähig

Neuorganisation und Gestaltung des Busbahnhofs Augustfehn

Apen

nicht förderfähig

Integratives Wohnkonzept ehemaliges FW-Gerätehaus Vreschen-Bokel

Apen

nicht förderfähig

Gemeinschafts- und Gesundheitszentrum Nortmoor

Jümme

förderfähig

Umnutzung des Feuerwehrhauses Nortmoor zum Jugendzentrum

Jümme

förderfähig

Umgestaltung und bauliche Anpassung der Veranstaltungs- und Gemeinschaftsflächen in Deternerlehe

Jümme

förderfähig

Bürgerpark Detern

Jümme

förderfähig

Umnutzung des Versorgungsgebäudes am Jümmesee

Jümme

nicht förderfähig

Herstellung einer Fuß- und Radwegeverbindung Detern/Apen

Apen/Jümme

nicht förderfähig

Erweiterungsbau der IGS Augustfehn

Apen

Investitionspakt

 

 

Die die Gemeinde Apen betreffenden Maßnahmen wurden als nicht förderfähig deklariert, hingegen Maßnahmen die Samtgemeinde Jümme betreffend schon. Die NBank hat in Summe einen Zuschuss für die Maßnahmen i.H.v. 666.000,00 € beschieden.

 

Im Oktober 2019 hat ein Gespräch mit der federführenden Samtgemeinde Jümme stattgefunden, wo erörtert wurde, dass die NBank bzw. das ArL darauf hingewiesen hat, dass die bewilligten Mittel abgerufen werden sollten und somit also eine der obigen Maßnahmen umgesetzt werden solle. Die Vertreter der Samtgemeinde haben jedoch erklärt, dass die obigen Maßnahmen einerseits keine Priorität hinsichtlich der Umsetzung haben und andererseits die notwendigen Eigenmittel dafür nicht aufgebracht werden können.

 

Man könnte nun vielleicht den Schluß ziehen, dass die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm nicht sinnvoll gewesen sei. Aus Aper Sicht wurden alle Maßnahmen als nicht förderfähig eingestuft, auf Seiten der Samtgemeinde Jümme sind Maßnahmen als förderfähig eingestuft, die die Samtgemeinde nicht umsetzen möchte aus o.g. Gründen. Dieser Schluß ist jedoch nicht korrekt. Denn die Aufnahme in die Städtebauförderung hat beispielsweise den Weg bereitet, um im Rahmen der Förderrichtlinie „soziale Integration im Quartier“ eine positive Bewertung zu erhalten und letztlich dort Fördermittel zu generieren. 

 

Auf Verwaltungsebene sind sich im o.g. Gespräch beide Gemeinden einig gewesen, einem möglichen Druck seitens des Fördergeldgebers Stand zu halten und keine Maßnahmen umzusetzen, die nicht in die strategische Ausrichtung der Handlungsweise der jeweiligen Gemeinde passen. Somit ist man zu dem Schluß gekommen, erneut eine Fortschreibung des IEK´s vorzunehmen, um Maßnahmen mutmaßlich in die Förderfähigkeit zu bekommen, die auch der strategischen Ausrichtung der Gemeinden entsprechen. Da jegliche Maßnahmen der Gemeinde Apen als nicht förderfähig eingestuft wurden, mag hier zunächst ein Handlungsdruck auf Seiten der Samtgemeinde Jümme zu sehen sein. Da jedoch in jedem Fall auch Beschlüsse der politischen Gremien auf Seiten der Gemeinde Apen einzuholen sind, ist die Überlegung, auch hier eine (inhaltliche) Fortschreibung vorzunehmen.

 

Ein herausforderndes Projekt ist die Gestaltung und Beordnung des Dockgeländes. Hier werden bereits Fördergelder aus anderen Quellen beantragt werden, dennoch ist aus Sicht der Verwaltung eine Fortschreibung für „Teile des Dockgeländes“ überlegenswert, da man in Teilbereichen eine positive Subsumtion mit der entsprechenden Förderrichtlinie sieht. Dieser Prozess ist jedoch zunächst erst ein Gedankenspiel, das mit dem Planungsbüro NWP, welches mit der sog. Umsetzungsbegleitung im Rahmen der (förderrechtlich vergleichbaren) Dorfregion Apen betraut ist und die Entwurfspläne zum Dockgelände erstellt, weiter erörtert werden soll.

 

Verwaltungsseitig wird daher beabsichtigt, bei den kommenden Gesprächen bzgl. der weiteren Vorgehensweise mit der Samtgemeinde Jümme, die Fortschreibung des IEK auch seitens der Gemeinde Apen mit einer weiteren Maßnahme voranzutreiben. Hierzu wird NWP in die Überlegungen und Planungen mit einbezogen werden, um einen entsprechenden sog. Maßnahmensteckbrief zu erarbeiten, um dann wiederum Fördergelder beantragen zu können.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

keine

 


Anlagen: