Betreff
Dorfregion Apen, Antragstellung zum 15.09.2019
Vorlage
MV/184/2020
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinde Apen ist als sog. Dorfregion Apen in das Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen worden. Die ersten eineinhalb Jahre seit Aufnahme in dieses Programm waren geprägt durch einen breit angelegten Bürgerbeteiligungsprozess, in dessen Verlauf unter fachlicher Begleitung der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG) in sieben thematischen Arbeitskreisen die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Apen auf den Prüfstand gestellt wurde. Ergebnis dieses Beteiligungsprozesses, dieser „Zukunftsinventarisierung“, ist der Dorferneuerungsplan. Nach Anerkennung des Dorferneuerungsplanes durch die politischen Gremien und das Land Niedersachsen hat die sog. Umsetzungsphase begonnen, d.h. die im Dorferneuerungsplan festgesetzten Ziele können im Rahmen einer möglichen Förderung in die Tat umgesetzt werden. Ein Ziel ist beispielsweise der Erhalt und die Gestaltung von ortsbildprägender Bausubstanz, dies meint neben weiteren Voraussetzungen Gebäude und Hofanlagen, die älter als 60 bis 70 Jahre sind. Wenn hier eine Instandsetzungsarbeit notwendig ist, beispielsweise eine Dachsanierung, kann der Eigentümer einen Förderantrag stellen und die Maßnahme kann bei Bewilligung mit 30% der Kosten bezuschusst werden. Anträge sind über die Gemeinde Apen spätestens bis zum 15. September eines Jahres zu stellen. Bei Beratungsterminen mit privaten Antragstellern ist es hilfreich, Planer und/oder Architekten vor Ort dabei zu haben, um den Antragstellern die Dimensionen ihres Vorhabens erläutern zu können und auch bereits mögliche Umsetzungsalternativen zu besprechen, die sich natürlich im finanziellen Eigenanteil des Antragstellers widerspiegeln. Diese sog. Umsetzungsbegleitung leistet für die Gemeinde Apen die Planungsgesellschaft NWP. Somit fanden also verschiedene gemeinsame Beratungstermine privater Antragsteller statt, wovon tatsächlich neun Private einen Antrag gestellt haben. Die Antragstellung ist im privaten Bereich nicht minder aufwendig als im öffentlichen Bereich, so dass die Unterstützungsleistung der Gemeinde für die Privaten nicht unerheblich ist. Letztlich ist es so, dass man sich faktisch um das Fördergeld bewirbt, denn das durchzuführende sog. Ranking im Amt für regionale Landesentwicklung impliziert, dass nicht jeder Antrag positiv beschieden werden kann, allein vor dem Hintergrund, dass man überregional mit anderen konkurriert. Das heißt also umso mehr, dass der Antrag mit entsprechender Stellungnahme und Bildmaterial so dargestellt werden muß, dass dieser bei dem „Beurteiler“ ein realistisches Bild erzeugt, die Einzigartigkeit des Objektes und die Notwendigkeit für den Ort und die beantragte Förderung darstellt.

 

Besonders erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang die Antragstellung der Ev.-luth. Kirche Apen wie auch des Seminarhauses Nordloh. Der Antrag der Kirche bezieht sich auf Sanierungsmaßnahmen z.B. am Glockenturm aber auch auf die Neugestaltung des Vorplatzes des Gemeindehauses. Diese Maßnahmen haben natürlich für den Erhalt der Baukörper und für die Kirchengemeinde selbst einen großen Nutzen, werten aber auch natürlich die gesamte Marktplatzsituation mit dem Ensemble „Rathaus, Kirche, Schule, Reil/Behrens-Meyer“ auf und gestaltet damit den Ort Apen attraktiver. Die Antragstellung des Hauskreises Nordloh das Seminarhaus betreffend ist ebenfalls aus gemeindlicher Sicht als äußerst positiv zu werten. Denn dies signalisiert, dass sich das Seminarhaus mit den „neuen“ Betreibern, Arno und Silke Günter, offensichtlich etabliert hat und die Angebote dort genutzt werden und man sich auch um die künftige Ausrichtung Gedanken macht. Gerade für den Gemeinde-Süden bleibt somit eine belebende Infrastruktureinrichtung erhalten.

 

Mit Blick auf das aktuelle Jahr kann man bereits sagen, dass erste Informationsgespräche stattgefunden haben und man im vierten Jahr der „Dorfregion Apen“ sagen kann, dass sich das Förderprogramm in der Öffentlichkeit einen gewissen Bekanntheitsgrad bzw. eine Präsenz erlangt hat. Denn die Gemeinde Apen informiert regelmäßig über die Presse und bewirbt einzelne Baumaßnahmen mit Großbannern, so dass sich beispielsweise der von außerhalb kommende neue Besitzer der Immobilie „Reil/Behrens-Meyer“, bereits in 2019 mit der Gemeinde und NWP in Verbindung gesetzt hat, um sich über Fördermöglichkeiten und Planungsalternativen zu informieren.

 

Gleichermaßen sind vier öffentliche Anträge gestellt worden. Zum Teil wurden Anträge aus dem Vorjahr erneut gestellt, nachdem das ArL darauf aufmerksam gemacht hat, inwieweit Begründungen und Ausgestaltungen im Detail variiert werden sollten, damit eine Bewilligung ausgesprochen werden kann.

 

So ist der Antrag „Lind-Brücke“ (nun: „Anliegertreffpunkt mit Anschluss der Fehnbrücke“) erneut bzw. modifiziert gestellt worden. In der Begründung ist die Brücke argumentativ als ein Treffpunkt dargestellt worden und nicht nur als schlichte Überquerung des Kanals. Hier ist seitens des ArL die Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns bereits erteilt worden.

 

Ebenfalls erneut und modifiziert gestellt wurde der Antrag „Neugestaltung der Nebenanlagen entlang der L 821 Hauptstraße in Augustfehn I“, wo argumentativ tiefer auf die Bedeutung der Ausgestaltung der Nebenanlage für den Ort, die dort stattfinden Veranstaltungen und die Bedeutung für die Außenwirkung auf mögliche Neubürger eingegangen wurde.

 

Die zwei weiteren Anträge beziehen sich auf die „Zuwegung des Familienzentrums in Augustfehn II“ und, damit verbunden, der sog. „Anliegertreffpunkt Ripkenbrücke in Augustfehn II“. Hier geht es schwerpunktmäßig darum, dass die verkehrliche Anbindung des Familienzentrums sichergestellt wird.

 

 


Finanzierung:

Bei Bewilligung werden die öffentlichen Maßnahmen mit 73 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. 


Anlage: