Sachverhalt:
Die Gemeinde Apen ist als sog. Dorfregion Apen in das
Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen worden. Die ersten
eineinhalb Jahre seit Aufnahme in dieses Programm waren geprägt durch einen
breit angelegten Bürgerbeteiligungsprozess, in dessen Verlauf unter fachlicher
Begleitung der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG) in sieben
thematischen Arbeitskreisen die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Apen auf den
Prüfstand gestellt wurde. Ergebnis dieses Beteiligungsprozesses, dieser „Zukunftsinventarisierung“,
ist der Dorferneuerungsplan. Nach Anerkennung des Dorferneuerungsplanes durch
die politischen Gremien und das Land Niedersachsen hat die sog. Umsetzungsphase
begonnen, d.h. die im Dorferneuerungsplan festgesetzten Ziele können im Rahmen
einer möglichen Förderung in die Tat umgesetzt werden. Ein Ziel ist
beispielsweise der Erhalt und die Gestaltung von ortsbildprägender Bausubstanz,
dies meint neben weiteren Voraussetzungen Gebäude und Hofanlagen, die älter als
60 bis 70 Jahre sind. Wenn hier eine Instandsetzungsarbeit notwendig ist,
beispielsweise eine Dachsanierung, kann der Eigentümer einen Förderantrag
stellen und die Maßnahme kann bei Bewilligung mit 30% der Kosten bezuschusst
werden. Anträge sind über die Gemeinde Apen spätestens bis zum 15. September
eines Jahres zu stellen. Bei Beratungsterminen mit privaten Antragstellern ist
es hilfreich, Planer und/oder Architekten vor Ort dabei zu haben, um den
Antragstellern die Dimensionen ihres Vorhabens erläutern zu können und auch
bereits mögliche Umsetzungsalternativen zu besprechen, die sich natürlich im
finanziellen Eigenanteil des Antragstellers widerspiegeln. Diese sog.
Umsetzungsbegleitung leistet für die Gemeinde Apen die Planungsgesellschaft
NWP. Somit fanden also verschiedene gemeinsame Beratungstermine privater
Antragsteller statt, wovon tatsächlich neun Private einen Antrag gestellt
haben. Die Antragstellung ist im privaten Bereich nicht minder aufwendig als im
öffentlichen Bereich, so dass die Unterstützungsleistung der Gemeinde für die
Privaten nicht unerheblich ist. Letztlich ist es so, dass man sich faktisch um
das Fördergeld bewirbt, denn das durchzuführende sog. Ranking im Amt für
regionale Landesentwicklung impliziert, dass nicht jeder Antrag positiv
beschieden werden kann, allein vor dem Hintergrund, dass man überregional mit
anderen konkurriert. Das heißt also umso mehr, dass der Antrag mit
entsprechender Stellungnahme und Bildmaterial so dargestellt werden muß, dass
dieser bei dem „Beurteiler“ ein realistisches Bild erzeugt, die Einzigartigkeit
des Objektes und die Notwendigkeit für den Ort und die beantragte Förderung
darstellt.
Besonders erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang die
Antragstellung der Ev.-luth. Kirche Apen wie auch des Seminarhauses Nordloh.
Der Antrag der Kirche bezieht sich auf Sanierungsmaßnahmen z.B. am Glockenturm
aber auch auf die Neugestaltung des Vorplatzes des Gemeindehauses. Diese
Maßnahmen haben natürlich für den Erhalt der Baukörper und für die
Kirchengemeinde selbst einen großen Nutzen, werten aber auch natürlich die
gesamte Marktplatzsituation mit dem Ensemble „Rathaus, Kirche, Schule,
Reil/Behrens-Meyer“ auf und gestaltet damit den Ort Apen attraktiver. Die
Antragstellung des Hauskreises Nordloh das Seminarhaus betreffend ist ebenfalls
aus gemeindlicher Sicht als äußerst positiv zu werten. Denn dies signalisiert,
dass sich das Seminarhaus mit den „neuen“ Betreibern, Arno und Silke Günter,
offensichtlich etabliert hat und die Angebote dort genutzt werden und man sich
auch um die künftige Ausrichtung Gedanken macht. Gerade für den Gemeinde-Süden
bleibt somit eine belebende Infrastruktureinrichtung erhalten.
Mit Blick auf das aktuelle Jahr kann man bereits sagen, dass
erste Informationsgespräche stattgefunden haben und man im vierten Jahr der
„Dorfregion Apen“ sagen kann, dass sich das Förderprogramm in der
Öffentlichkeit einen gewissen Bekanntheitsgrad bzw. eine Präsenz erlangt hat.
Denn die Gemeinde Apen informiert regelmäßig über die Presse und bewirbt
einzelne Baumaßnahmen mit Großbannern, so dass sich beispielsweise der von
außerhalb kommende neue Besitzer der Immobilie „Reil/Behrens-Meyer“, bereits in
2019 mit der Gemeinde und NWP in Verbindung gesetzt hat, um sich über
Fördermöglichkeiten und Planungsalternativen zu informieren.
Gleichermaßen sind vier öffentliche Anträge gestellt worden.
Zum Teil wurden Anträge aus dem Vorjahr erneut gestellt, nachdem das ArL darauf
aufmerksam gemacht hat, inwieweit Begründungen und Ausgestaltungen im Detail
variiert werden sollten, damit eine Bewilligung ausgesprochen werden kann.
So ist der Antrag „Lind-Brücke“ (nun: „Anliegertreffpunkt mit
Anschluss der Fehnbrücke“) erneut bzw. modifiziert gestellt worden. In der
Begründung ist die Brücke argumentativ als ein Treffpunkt dargestellt worden
und nicht nur als schlichte Überquerung des Kanals. Hier ist seitens des ArL
die Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns bereits erteilt worden.
Ebenfalls erneut und modifiziert gestellt wurde der Antrag
„Neugestaltung der Nebenanlagen entlang der L 821 Hauptstraße in Augustfehn I“,
wo argumentativ tiefer auf die Bedeutung der Ausgestaltung der Nebenanlage für
den Ort, die dort stattfinden Veranstaltungen und die Bedeutung für die
Außenwirkung auf mögliche Neubürger eingegangen wurde.
Die zwei weiteren Anträge beziehen sich auf die „Zuwegung des
Familienzentrums in Augustfehn II“ und, damit verbunden, der sog.
„Anliegertreffpunkt Ripkenbrücke in Augustfehn II“. Hier geht es
schwerpunktmäßig darum, dass die verkehrliche Anbindung des Familienzentrums sichergestellt
wird.
Finanzierung:
Bei Bewilligung werden die öffentlichen Maßnahmen mit 73 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Anlage: