Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die
notwendigen Schritte zur Einrichtung einer Planstelle „Fachkraft für
Systemadministration“ mit anteiligen allgemeinen schulorganisatorischen
Aufgaben einzuleiten. Die Einstellung wird kurzfristig in 2020 angestrebt. Die
notwendige Anpassung des Stellenplans erfolgt über den Nachtragshaushalt.
Sachverhalt:
Aktuell wird die
Systemadministration an Schulen soweit wie möglich durch schulisches Personal
durchgeführt. Für alle darüber hinaus erforderlichen Arbeiten werden externe
Firmen beauftragt.
Das Land Niedersachsen gewährt den
Kommunen Zuschüsse für die Systemadministration (Höhe des Zuschusses in 2019
für alle Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Apen: 5.615,- €). Diese Mittel
werden den Schulen über das Schulbudget direkt zur Verfügung gestellt. Darüber
hinaus gehende Kosten zahlt die Gemeinde Apen als Schulträger.
Systemadministration an Schulen
ist Aufgabe des Schulträgers. Die
Schulträger sind gem. § 113 (1) S. 1 NSchG Sachkostenträger. Unter die
Sachkosten fällt auch die Finanzierung der PC-Ausstattung incl. Wartung und
Pflege. In einer Vereinbarung zwischen der Nds. Landesregierung und den
kommunalen Spitzenverbänden ist dies noch einmal ausdrücklich festgeschrieben worden.
Die vorangeschrittene
Digitalisierung in Schulen hat schon für gestiegenen Aufwand gesorgt. Durch die
anstehenden Anschaffungen aus Mitteln des sog. Digitalpakts wird der Aufwand an
Arbeitszeit und Ausgaben für Wartung und Pflege noch erheblich steigen.
Finanzielle
Auswirkung:
Derzeit wird ermittelt, wie der
Aufgabenzuschnitt dieser Stelle aussehen könnte und welcher Entgeltgruppe sie
zuzuordnen wäre. In einem weiteren Schritt sind dann die voraussichtlichen
Personalkosten und deren Deckung zu ermitteln.
Anlagen: