Betreff
Einrichtung einer Stelle für Systemadministration an Schulen
Vorlage
VO/631/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Einrichtung einer Planstelle „Fachkraft für Systemadministration“ mit anteiligen allgemeinen schulorganisatorischen Aufgaben einzuleiten. Die Einstellung wird kurzfristig in 2020 angestrebt. Die notwendige Anpassung des Stellenplans erfolgt über den Nachtragshaushalt.

 


Sachverhalt:

Aktuell wird die Systemadministration an Schulen soweit wie möglich durch schulisches Personal durchgeführt. Für alle darüber hinaus erforderlichen Arbeiten werden externe Firmen beauftragt.

 

Das Land Niedersachsen gewährt den Kommunen Zuschüsse für die Systemadministration (Höhe des Zuschusses in 2019 für alle Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Apen: 5.615,- €). Diese Mittel werden den Schulen über das Schulbudget direkt zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gehende Kosten zahlt die Gemeinde Apen als Schulträger.

 

Systemadministration an Schulen ist  Aufgabe des Schulträgers. Die Schulträger sind gem. § 113 (1) S. 1 NSchG Sachkostenträger. Unter die Sachkosten fällt auch die Finanzierung der PC-Ausstattung incl. Wartung und Pflege. In einer Vereinbarung zwischen der Nds. Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden ist dies noch einmal ausdrücklich festgeschrieben worden.

 

Die vorangeschrittene Digitalisierung in Schulen hat schon für gestiegenen Aufwand gesorgt. Durch die anstehenden Anschaffungen aus Mitteln des sog. Digitalpakts wird der Aufwand an Arbeitszeit und Ausgaben für Wartung und Pflege noch erheblich steigen.

 


Finanzielle Auswirkung:

Derzeit wird ermittelt, wie der Aufgabenzuschnitt dieser Stelle aussehen könnte und welcher Entgeltgruppe sie zuzuordnen wäre. In einem weiteren Schritt sind dann die voraussichtlichen Personalkosten und deren Deckung zu ermitteln.

 

 


Anlagen: