Betreff
Ersatzbeschaffung des LF8 der Einheit Bokel-Augustfehn
Vorlage
VO/640/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Ausschreibung eines LF 10 für die Einheit Bokel-Augustfehn über die Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL) wird befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende vertragliche Bedingungen zu erarbeiten und einen Vertrag mit der KWL zum o.g. Zweck abzuschließen.

 


Sachverhalt:

Das LF 8 der Einheit Bokel-Augustfehn, Baujahr 1986, ist für eine Ersatzbeschaffung vorgesehen. Im Haushalt der Gemeinde Apen sind in Summe 300.000 € eingeplant, 100.000 € im Jahr 2020, 200.000€ im Jahr 2021 mit Verpflichtungsermächtigung in 2020. Diese Aufteilung hat den Hintergrund, dass man nach Möglichkeit in diesem Jahr das Fahrgestell beauftragt und zur Zahlung anweist und in diesem Jahr auch noch die Möglichkeit hat, den Aufbau des Fahrzeuges zwar zu beauftragen, jedoch die Zahlung erst in 2021 fällig wird.

Wenn man bei dieser Fahrzeugklasse von einer Ersatzbeschaffung spricht, würde ein neues Fahrzeug ein sog. LF 10 sein, ein Löschgruppenfahrzeug 10. Das heißt, dass dieses Fahrzeug 9 Mann, Gruppenstärke, mitführen kann sowie 1.200 Liter Wasser. Darüber hinaus führt dieses Fahrzeug das notwendige technische Gerät zur Menschenrettung bzw. Brandbekämpfung mit. Die Feuerwehreinheit Bokel-Augustfehn beschäftigt sich intern bereits mit der möglichen Ausrüstung und Ausstattung dieses Fahrzeuges, was in einem nächsten Schritt mit dem Gemeindebrandmeister und der Verwaltung abgestimmt werden muß. Idealerweise wird eine Kommission aus den genannten Vertretern gegründet, die sich im Rahmen der Beschaffung um die notwendigen technischen Erfordernisse kümmert und letztlich bis zu einer möglichen Zuschlagserteilung eingebunden ist.

Beim Überschreiten gewisser sog. Schwellenwerte ist eine Ausschreibung bzw. Vergabe europaweit durchzuführen. Der Schwellenwerte für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber liegt bei 214.000 €, eine Vergabe erfolgt dann gem. der Vergabeverordnung (VgV). Bei dem geschätzten Kostenvolumen von 300.000 € ist folglich eine Vergabe europaweit durchzuführen. Eine europaweite Ausschreibung stellt eine große Herausforderung in inhaltlicher/fachlicher Sicht dar wie auch in zeitlicher Hinsicht. Denn der Zweck der europaweiten Ausschreibung ist u.a. die Herstellung von Transparenz und des Wettbewerbs. Der Markt der Fahrgestell- und Aufbauhersteller ist stark umkämpft und ist mit Blick in die jüngere Vergangenheit kritisch beäugt. Denn gerade durch die berechtigterweise kartellrechtlich geprüfte Bieterpraxis, die durch die Begrifflichkeit „Feuerwehrkartell“ bekannt wurde, ist der Blick eines jeden Herstellers umso kritischer auf die korrekte Vergabepraxis und damit den Wettbewerb.

Die Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL) hat sich auf Vergaben, u.a. auch Vergaben von Feuerwehrfahrzeugen, spezialisiert. Die KWL bietet eine rechtskonforme europaweite Ausschreibung mit entsprechender Vergabedokumentation und entsprechender Prüfung durch das RPA. Die KWL bereitet sämtliche Ausschreibungsunterlagen vor, erstellt in Abstimmung mit der Kommune das notwendige Leistungsverzeichnis und organisiert notwendige Fahrzeugvorführungen, die ebenfalls nach einem bestimmten Reglement stattzufinden haben, um keine nachteilige Nähe zu einem Bieter zu unterstellen. Somit können sich Kommune und Feuerwehr schwerpunktmäßig auf sachlichen Notwendigkeiten konzentrieren. Die anfallenden Kosten belaufen sich auf 3% des Auftragswertes, maximal 5.500 €. Mit Blick auf die Form der Unterstützung und auch die damit zusammenhängende zeitliche Verbundenheit zur Kommune/Feuerwehr kann man hier eine positive Kosten-Leistungs-Bilanz ziehen.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

Die anfallenden Kosten für die Dienstleistung der KWL belaufen sich auf 3% des Auftragswertes, maximal 5.500 €. Die Kosten sind aus dem Ansatz zu decken, der für die Beschaffung des Fahrzeuges im Haushalt eingeplant ist.

 


Anlagen: