Sachverhalt:
Auf Kreisebene besteht der Wunsch, eine Drohe zu beschaffen
und eine „Drohnengruppe Ammerland“ ins Leben zu rufen. Hintergrund ist, dass
man mit einer solchen Drohe bei Schadenslagen, Waldbränden, Großbränden und
dergleichen mehr einen Brandherd, den Kern einer Schadenslage und
Vergleichbares besser ausmachen kann. Man kann sich also ein Bild von einer
Lage machen, die man mit bisherigen Möglichkeiten in der Form nicht erfassen
kann und kann die notwendigen Gegenmaßnahmen und Einsatzkräfte gezielter
steuern.
Die geschätzten Kosten belaufen sich auf etwa 25.000 €, so
dass vorgeschlagen wurde, diese Summe durch die sieben Gebietskörperschaften zu
teilen (6 Gemeinden/Stadt, Landkreis), so dass für die Gemeinde Apen eine Summe
von 3.600 € aufzuwenden wäre. Bei dem dargestellten gemeinschaftlichen Vorgehen
ist es offensichtlich zu Reibungsverlusten während des Abstimmungsprozesses
gekommen. Vermeintlich ursächlich hierfür ist nach einer auf Kreiskommandoebene
nicht einheitlich befürwortenden Diskussion die Entscheidung, dennoch eine
Dohne zu beschaffen und eine Drohnengruppe einzurichten. Neben fachlichen
Argumenten, die ein Für und Wider aufzeigen, ist der unglücklichste Umstand,
dass eine solche Entscheidung nach den Haushaltsberatungen getroffen wurde,
eine Berücksichtigung im Feuerwehrhaushalt also nicht stattfinden konnte.
Dieses Thema wurde daher auch im Rahmen einer HVB-Konferenz diskutiert, mit dem
Ergebnis, dass eine Beschaffung von allen Gemeinden und dem Landkreis gemeinsam
durchgeführt wird.
Dennoch sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass all
dieses zu Unmut im Gemeindekommando führte, was der Gemeindebrandmeister in
einem Brief an den Bürgermeister darstellte. Die Verwaltung hat daraufhin
schriftlich mit dem Landkreis Ammerland Kontakt aufgenommen und um
Sachaufklärung gebeten. Der Landkreis hat der Gemeindeverwaltung eine
entsprechende Antwort schriftlich mitgeteilt.
Letztlich stellt sich die Frage, ungeachtet von
divergierenden Meinungen in Besprechungen, korrekten Kommunikationswegen und
Entscheidungen bzw. Vorschlägen nach Haushaltsberatungen, ob man allein aus
diesen Gründen einer Beschaffung widersprechen sollte. Verwaltungsseitig ist
man der Meinung, dass man dies nicht tun sollte. Denn ungeachtet des Umstandes,
ob man die Beschaffung einer Drohne befürwortet oder nicht, hat diese wie auch
weitere Situationen für die Zukunft dazu geführt, dass Besprechungen mit dem
Kreiskommando und den Feuerwehrsachbearbeitern nun zu einem Zeitpunkt im Jahr
stattfinden werden, wo dort getroffene Entscheidungen noch in die
Haushaltsberatungen aufgenommen werden können. Dennoch wird die Beschaffung der
Drohne den aktuell beschlossenen Haushalt belasten.
Finanzierung:
Die Kosten für die Beschaffung einer Drohne sind aus dem beschlossenen Feuerwehrhaushalt zu bestreiten.
Anlage: