Betreff
Beschaffung einer Drohne
Vorlage
MV/197/2020
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Auf Kreisebene besteht der Wunsch, eine Drohe zu beschaffen und eine „Drohnengruppe Ammerland“ ins Leben zu rufen. Hintergrund ist, dass man mit einer solchen Drohe bei Schadenslagen, Waldbränden, Großbränden und dergleichen mehr einen Brandherd, den Kern einer Schadenslage und Vergleichbares besser ausmachen kann. Man kann sich also ein Bild von einer Lage machen, die man mit bisherigen Möglichkeiten in der Form nicht erfassen kann und kann die notwendigen Gegenmaßnahmen und Einsatzkräfte gezielter steuern.

Die geschätzten Kosten belaufen sich auf etwa 25.000 €, so dass vorgeschlagen wurde, diese Summe durch die sieben Gebietskörperschaften zu teilen (6 Gemeinden/Stadt, Landkreis), so dass für die Gemeinde Apen eine Summe von 3.600 € aufzuwenden wäre. Bei dem dargestellten gemeinschaftlichen Vorgehen ist es offensichtlich zu Reibungsverlusten während des Abstimmungsprozesses gekommen. Vermeintlich ursächlich hierfür ist nach einer auf Kreiskommandoebene nicht einheitlich befürwortenden Diskussion die Entscheidung, dennoch eine Dohne zu beschaffen und eine Drohnengruppe einzurichten. Neben fachlichen Argumenten, die ein Für und Wider aufzeigen, ist der unglücklichste Umstand, dass eine solche Entscheidung nach den Haushaltsberatungen getroffen wurde, eine Berücksichtigung im Feuerwehrhaushalt also nicht stattfinden konnte. Dieses Thema wurde daher auch im Rahmen einer HVB-Konferenz diskutiert, mit dem Ergebnis, dass eine Beschaffung von allen Gemeinden und dem Landkreis gemeinsam durchgeführt wird.

Dennoch sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass all dieses zu Unmut im Gemeindekommando führte, was der Gemeindebrandmeister in einem Brief an den Bürgermeister darstellte. Die Verwaltung hat daraufhin schriftlich mit dem Landkreis Ammerland Kontakt aufgenommen und um Sachaufklärung gebeten. Der Landkreis hat der Gemeindeverwaltung eine entsprechende Antwort schriftlich mitgeteilt.

Letztlich stellt sich die Frage, ungeachtet von divergierenden Meinungen in Besprechungen, korrekten Kommunikationswegen und Entscheidungen bzw. Vorschlägen nach Haushaltsberatungen, ob man allein aus diesen Gründen einer Beschaffung widersprechen sollte. Verwaltungsseitig ist man der Meinung, dass man dies nicht tun sollte. Denn ungeachtet des Umstandes, ob man die Beschaffung einer Drohne befürwortet oder nicht, hat diese wie auch weitere Situationen für die Zukunft dazu geführt, dass Besprechungen mit dem Kreiskommando und den Feuerwehrsachbearbeitern nun zu einem Zeitpunkt im Jahr stattfinden werden, wo dort getroffene Entscheidungen noch in die Haushaltsberatungen aufgenommen werden können. Dennoch wird die Beschaffung der Drohne den aktuell beschlossenen Haushalt belasten.

 

 


Finanzierung:

Die Kosten für die Beschaffung einer Drohne sind aus dem beschlossenen Feuerwehrhaushalt zu bestreiten. 


Anlage: