Beschlussvorschlag:

 

Der vorrangige Sanierungsbedarf der Sporthalle Apen wird anerkannt und mittelfristig sollen dafür umfangreiche Maßnahmen eingeleitet werden.

Die Verwaltung erhält den Auftrag, mögliche Fördermittel für die kommenden Kalenderjahre anzustreben. Von einer Antragstellung für Fördermittel im Jahr 2021 ist abzusehen, da eine gute Umsetzung finanziell und auch aufgrund der hohen Auslastung der Fachbereiche im Rathaus nicht gewährleistet wäre.

 

Der Finanzausschuss im Herbst 2020 soll das Thema zur Sanierung der Sporthalle Apen behandeln und berücksichtigen, um in den Folgejahren ein Finanzierungsmodell mit oder ohne Anbau zu ermitteln.

 

Der Arbeitskreis Schulstandort Apen soll die Bedarfe in Sachen Sporthalle berücksichtigen. Es ist gewünscht, dass sich der TV Apen an dem Arbeitskreis beteiligt, um einen Raum für Sportmöglichkeiten mit kleineren Gruppen für Schule/Kita und Verein in dem Konzept (Schule/Sporthalle) zu realisieren.

 


Sachverhalt:

In der Sitzung des Sport- und Kulturausschusses am 04.11.2019 wurde über den Antrag des TV Apen für den Anbau einer Gymnastikhalle an die Sporthalle Apen beraten. Es wurde der folgende einstimmige Beschluss gefasst:

 

Die Verwaltung erhält den Auftrag zu ermitteln, welche Kriterien für die Fördermittel aus den VW-Millionen (Runderlass L3-52 420) erfüllt werden müssen. Der allgemeine Aufwand auch im Bezug auf des Bestandsgebäude wird ermittelt (Sanierung Dach usw.). Die Ergebnisse sollen in einem Sport- und Kulturausschuss Anfang 2020 beraten werden, um eine Lösung (finanzielle Möglichkeiten)  zu erarbeiten. Gegebenenfalls kann dann ein Förderantrag erfolgen. Die Sanierungsbedarfe auch an den anderen gemeindlichen Sportstätten sind zu ermitteln und vorzulegen.

 

Eine überschlägige Bewertung der Sporthallen Mühlenstraße in Augustfehn, Schulstraße in Augustfehn und Apen wurde durch die Verwaltung vorgenommen (siehe Anlage).

 

Nach der ersten Bewertung durch unser Haus, die in der Sitzung vorgestellt wird, ist zu erkennen, dass der Gesamtbedarf bei der Halle in Apen am höchsten festzuhalten ist. Ein mindestens mittelfristiger Sanierungsbedarf wird in vielen Bereichen gesehen.

 

Es konnte gelingen eine weitere Beurteilung für diese Halle  durch die Planungsgruppe burgemeister+menzel einzukaufen. Eine Kostenschätzung für die Sanierung der Sporthalle Apen wurde vorgenommen und wird in der Sitzung durch Herrn Burgemeister vorgestellt.

Hierbei wurde ein Sanierungsvolumen i.H.v.

 

2.228.731,13 Euro (Stand 28.02.2020, Baukostenermittlung 2020)

 

ermittelt. Falls eine Erweiterung der bestehenden Sporthalle mit dem Bewegungsraum erfolgen sollte, würden sich die Kosten um

 

487.900,00 Euro (Stand 05.02.2018, Architekturbüro Droste, Droste & Urban) auf

insgesamt

 

2.716.631,13 Euro erhöhen.

 

Bis zur Sitzung wird alternativ eine Grobkostenberechnung für einen Ersatzbau (Zweifeldhalle, Tribüne und Bewegungsraum) inkl. Abriss durch das o.g. Planungsbüro durchgeführt und zum Wirtschaftlichkeitsvergleich ebenfalls in der Sitzung vorgestellt.

 

Finanzierungsmöglichkeiten:

Der Auftrag lautete ebenfalls Fördermöglichkeiten zu beleuchten. Es steht außer Frage, dass ohne Fördermittel keine Komplettmaßnahmen angeschoben werden können.

 

Als Fördermöglichkeiten kommen Mittel aus der beigefügten Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus (Landesmittel, „VW Millionen“) und aus einem nach aktuell vorliegenden Informationen noch im Jahr 2020 neu aufgelegten Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Bundesmittel, als Anlage „Projektaufruf 2018“) in Betracht.

 

Landesmittel:

Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus ist grds. je nach Wirtschaftlichkeit entweder die Sanierung oder der Ersatz förderfähig. Ausnahmsweise ist auch eine Erweiterung förderfähig. Als Förderkriterien werden

-       das Alter,

-       die Verbesserung des energetischen Zustandes,

-       die Auslastung der Sportstätte und

-       regional ausgewogene Verteilung der Mittel

genannt. Der Fördersatz kann bei Gebietskörperschaften wie der Gemeinde Apen auf mind. 40 %, bei finanzschwachen Kommunen auf bis zu 80 %, höchstens jedoch auf 400.000 Euro, festgelegt werden. Bei Sportvereinen ist die Förderung auf 30 % (Bestandsicherungsmaßnahmen) bzw. 35 % (Bestandsentwicklungsmaßnahmen) zur zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 Euro, begrenzt. Für den Förderantrag ist eine Kostenermittlung nach DIN 276 notwendig. Eine solche Kostenermittlung wurde bereits, wie vorgenannt, mit Datum vom 28.02.2020 durchgeführt und liegt als Anlage bei. Bewilligungsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport in Hannover.

 

Dieser Förderantrag müsste zum 31.03. d.J. für das Folgejahr eingereicht werden. Näheres ist der anliegenden Richtlinie zu entnehmen. Also könnte man zum 31.03.2020 den Antrag fristgerecht beim Land einreichen, um ggfs. die Landesmittel noch für das Jahr 2021 zu erreichen. (VA und Ratsbeschluss wären nachzuholen)

 

Bundesmittel:

Beim Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ handelt es sich um eine Einzelförderung des Bundes. Zuständig war nach dem Projektaufruf 2018 das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBBR). Die Gemeinden Wiefelstede und Bad Zwischenahn sollen in diesem Jahren davon bei diesem Programm bedacht werden. Der Projektaufruf für das Jahr 2020 wurde noch nicht herausgegeben. Dieses soll nach den vorliegenden Informationen zum Herbst diesen Jahres erfolgen. Antragsberechtigt sind hier nur Kommunen. Der Fördersatz lag in 2018 bei 45 % (Grundsatz) bzw. 90 % (Haushaltsnotlage). Der Eigenanteil durfte damals jedoch nicht durch das Land ersetzt werden. Der vorgeschaltete Projektvorschlag war im Jahr 2018 bis zum 31. August, der Zuwendungsantrag bis zum 15. November abzugeben. Zu den Auswahlkriterien zählten im damaligen Programm:

-       besondere regionale oder überregionale Wahrnehmbarkeit

-       begründeter Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration im Quartier der Kommune

-       erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen

-       Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit, langfristige Nutzbarkeit

-       städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld und baukulturelle Qualität

-       überdurchschnittliche fachliche Qualität, insbesondere hinsichtlich des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration (einschließlich Barrierefreiheit/-armut) und / oder Klimaschutz

-       hohes Innovationspotential

Nach den vorliegenden Informationen werden EU-Förderungen hierauf angerechnet. Landesmittel seien jedoch nicht schädlich. Die Bundesmittel werden voraussichtlich wieder für das Jahr 2021 aufgelegt.

 

Somit könnte vorbehaltlich der Genehmigung eine Förderung parallel aus Landes- und Bundesmitteln erfolgen. Abgrenzungen müssten erfolgen und abgeprüft werden.

 

Bauliche Abwicklung im Rathaus  

 

Es stellt sich nunmehr die Frage, ob die Gemeinde Apen das Volumen von 2,7 Mio. Euro für die Sporthalle Apen aufwenden möchte oder  in Teilabschnitten tätig wird. Verwaltungsseitig wird empfohlen das Projekt als Ganzes anzugehen.  Ferner wäre zu überlegen in welchem Kalenderjahr eine Umsetzung sicherzustellen wäre. 

Mit einer aktuellen Antragstellung zum 31.03.2020 und einem ergänzenden Förderantrag im Herbst für evtl. Fördermittel des Bundes 2021 wäre die Umsetzung im Jahr 2021 anzugehen.

 

Verwaltungsseitig wird die bauliche Maßnahme im Jahr 2021 kritisch gesehen, da unsere Fachbereiche bereits mit vielfältigen Projekten stark eingebunden sind. Ferner ist es eine berechtigte Überlegung, ob die Erweiterung der Halle um einen Bewegungsraum mit einem Volumen von 488.000 Euro (zzgl. Kostensteigerung) zum jetzigen Zeitpunkt die richtige Investition am Schulstandort Apen ist, da die IGS zukünftig das Gebäude in Apen nicht mehr nutzen wird. Die Gemeinde kann den neuen ergänzenden Raum nur fördern, wenn dort auch Schul- bzw. Kindergartensport betrieben werden soll, was sicherlich der Fall sein wird.

 

Es wurde im Arbeitskreis Schulstandort Apen bereits andiskutiert, wie die freiwerdenden Räume im Schulgebäude Apen genutzt werden könnten, wenn die OBS/IGS nicht mehr am Ort ist. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob sich im Schulgebäude oder bei einer Mensalösung Bewegungsräume auch für den TV Apen ergeben?

 

Wäre bei dem Volumen von 488.000,00 Euro eine Kostenbeteiligung des TV Apen zu realisieren?

 

Bei den finanziellen Aufwendungen für die Gemeinde sind die aktuelle Finanzsituation und die vielen Großprojekte der Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt zu würdigen. Vor dem Aspekt der aktuell laufenden Baumaßnahmen, der Kostensteigerung im Bauwesen und der damit bereits einhergehenden geplanten Neuverschuldung sollte das Projekt Sporthalle Apen jetzt nicht negativ oder positiv beschlossen werden, denn der Bedarf einer Sanierung/Erneuerung wird unbestritten anerkannt.

 

Es wäre daher abzuwarten, ob in den kommenden Monaten eine besser bewertbare und weiter belastbare Finanzsituation aufgrund der Baufortschritte in den bestehenden Maßnahmen entstehen wird. Die Auslastung des Fachbereiches Bauen, Sport, Kultur und Verkehr für die Jahre 2022 bis 2025 wäre dann ebenfalls besser zu bewerten.

 


Finanzielle Auswirkung:

Bei einer geförderten Sanierung und Erweiterung der Sporthalle Apen müssen entsprechende Haushaltsmittel für den Eigenanteil bereitgestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

-       Einschätzung des baulichen Zustandes der Sporthallen

-       Kostenschätzung Sporthalle Apen

-       Kostenschätzung und Planskizze Gymnastikhalle als Erweiterung

-       Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus

-       Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

 

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