Betreff
Antrag auf Bezuschussung des Weinfestes
Vorlage
VO/664/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag des Gewerbekreises Apen kann nicht entsprochen werden. Es wird kein Zuschuss zum Weinfest 2020 gewährt. Die Veranstaltung wird aber mit Manpower durch den Bauhof bzw. den Gebäudedienst unterstützt.

 


Sachverhalt:

Der OBV Apen, der OV Augustfehn, der OV Hengstforde, der Mühlenförderverein und der Gewerbekreis Apen organisieren alle zwei Jahre bei der Mühle in Hengstforde ein Weinfest. In diesem Jahr findet das Weinfest zum vierten Male statt.  Zur Abdeckung der Kosten beantragt der Gewerbekreis nun eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.000 €. Nur so sei es möglich, ein attraktives Rahmenprogramm zu schaffen.

 

Die Gemeinde Apen unterstützt bisher solch wiederkehrende Veranstaltungen der Vereine, wie z. B. die Weihnachtsmärkte, nicht mit finanziellen Mitteln. In der Regel werden diese Veranstaltungen aber durch den Bauhof oder auch den Gebäudedienst mit Manpower unterstützt wie z.B. beim Auf-/bzw. Abbau und eventueller Aufräumarbeiten.


Finanzielle Auswirkung:

Im Bereich Kulturförderung stehen für einen solchen Zuschuss keine Mittel zur Verfügung.


Anlagen:

Antrag Gewerbekreis