Betreff
Antrag auf Erhöhung der finanziellen Förderung von Sportvereinen (insbes. der Sportgerätebeihilfe)
Vorlage
VO/665/2020
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Die Sportgerätebeihilfe wird ab dem 01.01.2021 für Jugendliche unter 18 Jahren von bisher 2,50 € auf    € jährlich erhöht. Entsprechende Haushaltsmittel sind bei den Haushaltsberatungen für 2021 zu berücksichtigen.

 

Die Sportförderungsrichtlinie ist entsprechend anzupassen und auf der Internetseite der Gemeinde Apen zu veröffentlichen.


Sachverhalt:

In der Sitzung des Sport- und Kulturausschusses am 04.11.2019 wurde über den Antrag der UWG beraten (siehe VO/587/2019) und beschlossen, dass die Sportförderrichtlinie der Gemeinde Apen in den Fraktionen überarbeitet und in der nächsten Sport- und Kulturausschusssitzung erneut beraten werden soll. Den Fraktionen wurde die Sportförderrichtlinie mit Schreiben vom  03.01.2020 zur Verfügung gestellt.

 

Vorschläge der Fraktionen sind bisher nicht eingegangen. 


Finanzielle Auswirkung:

Bei einer Erhöhung der Förderung sind die Haushaltsmittel entsprechend zu erhöhen (Erhöhung für Mitglieder unter 18 Jahren von 2,50 € auf z. B. 4,00 €  ca. 2.000 jährlich).


Anlagen:

Antrag UWG