Beschlussvorschlag:
Die Sportgerätebeihilfe wird ab dem 01.01.2021 für
Jugendliche unter 18 Jahren von bisher 2,50 € auf … €
jährlich erhöht. Entsprechende Haushaltsmittel sind bei den Haushaltsberatungen
für 2021 zu berücksichtigen.
Die Sportförderungsrichtlinie ist entsprechend anzupassen und auf der Internetseite der Gemeinde Apen zu veröffentlichen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Sport- und
Kulturausschusses am 04.11.2019 wurde über den Antrag der UWG beraten (siehe
VO/587/2019) und beschlossen, dass die Sportförderrichtlinie der Gemeinde Apen
in den Fraktionen überarbeitet und in der nächsten Sport- und
Kulturausschusssitzung erneut beraten werden soll. Den Fraktionen wurde die Sportförderrichtlinie
mit Schreiben vom 03.01.2020 zur
Verfügung gestellt.
Vorschläge der Fraktionen sind bisher nicht eingegangen.
Finanzielle
Auswirkung:
Bei einer Erhöhung der Förderung sind die Haushaltsmittel entsprechend zu erhöhen (Erhöhung für Mitglieder unter 18 Jahren von 2,50 € auf z. B. 4,00 € ca. 2.000 jährlich).
Anlagen:
Antrag UWG