Betreff
Angebot der Gemeinde Apen für Inhaber der Niedersächsischen Ehrenamtskarte, Anpassung der Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades
Vorlage
VO/666/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Apen beteiligt sich an der Aktion des Landkreises Ammerland zur Niedersächsischen Ehremamtskarte mit dem Angebot einer ermäßigten Gebühr für den Einzeleintritt in das Freibad Hengstforde.

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades wird wie folgt geändert:

 

 

5. Satzung

zur Änderung der Satzung der Gemeinde Apen

über die Erhebung von Gebühren

für die Benutzung des Freibades

der Gemeinde Apen in Hengstforde

 

Aufgrund der §§ 58 und 111 Abs. 1 des  Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309), und der §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309), hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 30.06.2020 folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel I

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Gemeinde Apen in Hengstforde vom 01.05.1999 (Nordwest-Zeitung vom 23.04.1999), zuletzt geändert durch Satzung vom 19.09.2017 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland Nr. 35 vom 17.11.2017) wird wie folgt geändert:

§ 2 der Satzung wird wie folgt gefasst:

 

" § 2 Gebühren

1.    Die Benutzungsgebühren werden wie folgt festgesetzt:

Einzelkarten:               Erwachsene                                                      3,00 Euro

Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren

bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres*)            1,50 Euro

 

       Zehnerkarten:             Erwachsene                                                    24,00 Euro

Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren

bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres*)          12,00 Euro

                              

 

Saisonkarten:                   Erwachsene                                                                       75,00 Euro

 

Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren

bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres*)          35,00 Euro

 

Familienkarte                                                                  140,00 Euro

 

 

2.       Für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr in Begleitung von Erwachsenen ist der Eintritt frei.

 

3.       Die mit einem *) gekennzeichneten Benutzungsgebühren gelten auch für Schüler und Studenten mit Schüler- bzw. Studentenausweis.

 

4.       Personen mit einem GdB ab 50 % zahlen bei Vorlage eines gültigen Ausweises den Kinder- und Jugendlichentarif.

 

5.       Begleitpersonen von Behinderten, die im Ausweis die Notwendigkeit einer Begleitperson belegen können, haben freien Eintritt.

 

6.       Inhaber der Niedersachsen-Ehrenamtskarte erhalten auf Einzelkarten die Ermäßigung für Kinder und Jugendliche.

 

7.       Für Sonderveranstaltungen können Sonderentgelte festgesetzt werden.

 

8.       Eine Reduzierung der Saisonkartengebühren im Laufe der Saison erfolgt nicht.

 

9.       Zehnerkarten behalten auch über die Saison hinaus ihre Gültigkeit.

 

10.   Ist die Kasse des Freibades personell nicht besetzt, sind die Badegäste verpflichtet, sich bei der Schwimmbadaufsicht zu melden, um die Gebühr zu entrichten.

 

11.   Die Gemeinde Apen behält sich vor,

 

a)      das Freibad für die Durchführung von Sportveranstaltungen zu sperren,

b)      das Freibad bei sonstigen Veranstaltungen für den allgemeinen Badebetrieb zu sperren und dafür ein Sonderentgelt zu erheben,

c)       die Öffnungszeiten des Bades bei kalter und nasser Witterung einzuschränken.

 

Eine Erstattung von Benutzungsgebühren kann aus diesen Maßnahmen nicht hergeleitet werden.“

 

Artikel II

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. August 2020 in Kraft.

 

Apen, den 30.06.2020

 

 

 

Huber, Bürgermeister

 

 

 

 


Sachverhalt:

Der Landkreis Ammerland hat Ende 2019 die Einführung der Niedersächsischen Ehrenamtskarte beschlossen und inzwischen die notwendige Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen zu den jeweiligen Aufgaben und zum Verfahren abgeschlossen.

 

Die Ehrenamtskarte berechtigt zu einer Reihe von Vergünstigungen bei öffentlichen, aber auch privaten Anbietern in ganz Niedersachsen. Am Eingangsbereich sind entsprechende Aufkleber anzubringen, die auf das Angebot hinweisen.

 

Der Landkreis selbst bietet den Karteninhabern kostenfrei eine Teilnahme am Fahrsicherheitstraining, die Ausstellung von Beglaubigungen oder eine beschränkte Anzahl von Freikopien im Jahr an. Die Ammerlandkommunen haben überwiegend  einen ermäßigten Eintritt in den Bädern, eine vergünstigte Bücherausleihe in den Bibliotheken oder einen ermäßigten Eintritt bei kulturellen Veranstaltungen in Aussicht gestellt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, in Anlehnung an die geplanten Angebote der übrigen Ammerlandgemeinden  für Karteninhaber den Einzeleintritt für das Freibad in Hengstforde zu ermäßigen auf den Kinder- und Jugendlichentarif.

 

Weitere Vergünstigungen sind nicht vorgesehen, zumal die Gemeinde Apen das sonstige Angebot für Ehrenamtliche vor Ort wie z.B. den Abend der Aper Akteure oder den Aper Brückenbauer  ja auch weiterhin aufrechterhält.

 

Die vorgesehene Ermäßigung für den Freibadeintritt erfordert eine Anpassung der Gebührensatzung für die Benutzung des Freibades.

 

Neben der Aufnahme des neuen Gebührentatbestandes sollten in diesem Zusammenhang auch die übrigen Bestimmungen zur Freibadgebühr der tatsächlichen Handhabung angepasst werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

Da es nur um die Ermäßigung des Einzeleintritts im Freibad geht und die sonstigen Regelungen zu Saisonkarten usw. unverändert bleiben, sind keine größeren Ertragseinbußen zu befürchten.

 


Anlagen:

Gebührensatzung in der bisherigen Fassung