Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Apen beteiligt sich an der Aktion des
Landkreises Ammerland zur Niedersächsischen Ehremamtskarte mit dem Angebot
einer ermäßigten Gebühr für den Einzeleintritt in das Freibad Hengstforde.
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
des Freibades wird wie folgt geändert:
5. Satzung
zur Änderung der Satzung der Gemeinde Apen
über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung des Freibades
der Gemeinde Apen in Hengstforde
Aufgrund der §§ 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309), und der §§ 1, 2 und 5 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017
(Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBl.
S. 309), hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 30.06.2020 folgende
Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
des Freibades der Gemeinde Apen in Hengstforde vom 01.05.1999 (Nordwest-Zeitung
vom 23.04.1999), zuletzt geändert durch Satzung vom 19.09.2017 (Amtsblatt für
den Landkreis Ammerland Nr. 35 vom 17.11.2017) wird wie folgt geändert:
§ 2 der Satzung wird wie folgt gefasst:
" § 2 Gebühren
1. Die
Benutzungsgebühren werden wie folgt festgesetzt:
Einzelkarten: Erwachsene 3,00 Euro
Kinder und
Jugendliche ab 3 Jahren
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres*) 1,50 Euro
Zehnerkarten: Erwachsene 24,00 Euro
Kinder und Jugendliche ab 3
Jahren
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres*) 12,00 Euro
Saisonkarten: Erwachsene 75,00 Euro
Kinder und Jugendliche ab 3 Jahren
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres*) 35,00 Euro
Familienkarte 140,00 Euro
2. Für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr in Begleitung von Erwachsenen ist der Eintritt frei.
3. Die mit einem *) gekennzeichneten Benutzungsgebühren gelten auch für Schüler und Studenten mit Schüler- bzw. Studentenausweis.
4. Personen mit einem GdB ab 50 % zahlen bei Vorlage eines gültigen Ausweises den Kinder- und Jugendlichentarif.
5. Begleitpersonen von Behinderten, die im Ausweis die Notwendigkeit einer Begleitperson belegen können, haben freien Eintritt.
6. Inhaber der Niedersachsen-Ehrenamtskarte erhalten auf Einzelkarten die Ermäßigung für Kinder und Jugendliche.
7. Für Sonderveranstaltungen können Sonderentgelte festgesetzt werden.
8. Eine Reduzierung der Saisonkartengebühren im Laufe der Saison erfolgt nicht.
9. Zehnerkarten behalten auch über die Saison hinaus ihre Gültigkeit.
10. Ist die Kasse des Freibades personell nicht besetzt, sind die Badegäste verpflichtet, sich bei der Schwimmbadaufsicht zu melden, um die Gebühr zu entrichten.
11. Die Gemeinde Apen behält sich vor,
a) das Freibad für die Durchführung von Sportveranstaltungen zu sperren,
b) das Freibad bei sonstigen Veranstaltungen für den allgemeinen Badebetrieb zu sperren und dafür ein Sonderentgelt zu erheben,
c) die Öffnungszeiten des Bades bei kalter und nasser Witterung einzuschränken.
Eine Erstattung von
Benutzungsgebühren kann aus diesen Maßnahmen nicht hergeleitet werden.“
Artikel II
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. August 2020 in Kraft.
Apen, den 30.06.2020
Huber, Bürgermeister
Sachverhalt:
Der Landkreis Ammerland hat Ende
2019 die Einführung der Niedersächsischen Ehrenamtskarte beschlossen und
inzwischen die notwendige Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen zu den
jeweiligen Aufgaben und zum Verfahren abgeschlossen.
Die Ehrenamtskarte berechtigt zu
einer Reihe von Vergünstigungen bei öffentlichen, aber auch privaten Anbietern
in ganz Niedersachsen. Am Eingangsbereich sind entsprechende Aufkleber
anzubringen, die auf das Angebot hinweisen.
Der Landkreis selbst bietet den
Karteninhabern kostenfrei eine Teilnahme am Fahrsicherheitstraining, die
Ausstellung von Beglaubigungen oder eine beschränkte Anzahl von Freikopien im
Jahr an. Die Ammerlandkommunen haben überwiegend einen ermäßigten Eintritt in den Bädern, eine
vergünstigte Bücherausleihe in den Bibliotheken oder einen ermäßigten Eintritt
bei kulturellen Veranstaltungen in Aussicht gestellt.
Die Verwaltung empfiehlt, in
Anlehnung an die geplanten Angebote der übrigen Ammerlandgemeinden für Karteninhaber den Einzeleintritt für das
Freibad in Hengstforde zu ermäßigen auf den Kinder- und Jugendlichentarif.
Weitere Vergünstigungen sind nicht
vorgesehen, zumal die Gemeinde Apen das sonstige Angebot für Ehrenamtliche vor
Ort wie z.B. den Abend der Aper Akteure oder den Aper Brückenbauer ja auch weiterhin aufrechterhält.
Die vorgesehene Ermäßigung für den
Freibadeintritt erfordert eine Anpassung der Gebührensatzung für die Benutzung
des Freibades.
Neben der Aufnahme des neuen
Gebührentatbestandes sollten in diesem Zusammenhang auch die übrigen
Bestimmungen zur Freibadgebühr der tatsächlichen Handhabung angepasst werden.
Finanzielle
Auswirkung:
Da es nur um die Ermäßigung des Einzeleintritts im Freibad
geht und die sonstigen Regelungen zu Saisonkarten usw. unverändert bleiben,
sind keine größeren Ertragseinbußen zu befürchten.
Anlagen:
Gebührensatzung in der bisherigen Fassung