Beschlussvorschlag:
a)
Das Freibad wird in diesem Jahr nicht eröffnet.
b)
Das Freibad wird eröffnet, sobald die rechtlichen Möglichkeiten hierfür
gegeben sind.
Sachverhalt:
Gemäß der Niedersächsischen
Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona Virus sind Schwimmbäder
für den Publikumsverkehr derzeit geschlossen. Trotz dieser Verordnung haben die
Mitarbeiter des Freibades das Bad für die Saison 2020 vorbereitet. Auch die
Sanierungsarbeiten am Kinderbecken sind weitestgehend abgeschlossen, so dass
die Saison planmäßig am 09. Mai 2020 starten könnte.
Es muss nun entschieden werden, ob und unter welchen Voraussetzungen das Bad geöffnet werden soll.
Finanzielle
Auswirkung:
Bei Ausfall der Freibadsaison keine Einnahmen durch Eintrittsgelder und Minderausgaben bei den Heizkosten und bei der Reinigung.
Anlagen: