Sachverhalt:
Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen in nahezu jeden
Lebensbereich. Kindertagesstätten und Schulen wurden geschlossen, stellten eine
Notbetreuung zur Verfügung und öffnen nun wieder sukzessive. Ebenso von den
Beschränkungen betroffen waren und sind Freizeiteinrichtungen wie Zoos und
Parks aber auch das Vereinsleben in jeglicher Hinsicht. Das Vereinsleben hat
derzeit in Stufen eine Lockerung erfahren. Während Sportvereine Ihrer
Betätigung im Freien nachgehen können, hier aber nur unter Auflagen
(Mindestabstände, kontaktlose sportliche Betätigung, Desinfektion der von
mehreren genutzten Sportgeräte), ist für die übrigen Vereine lediglich die
Vorstandsarbeit möglich, da das Treffen gewählter Gremien im Verein nun erlaubt
ist. Eine große Stütze des Ferienpasses sind die Vereine und die dort
ehrenamtlich Tätigen. Jedes Jahr werden zahlreiche Angebote der Vereine mit
großer Resonanz angenommen. Die geltenden Beschränkungen machen derzeit, wie
geschildert, eine Vereinsarbeit nicht möglich. Die Lockerungen der
Beschränkungen sind nicht exakt abzuschätzen und daher auch nicht planbar.
Verwaltungsseitig geht man aus den bisherigen Erfahrungen und Rückmeldungen
davon aus, dass ein „Regelbetrieb“ im Vereinsleben die dortigen
Verantwortlichen vor ungewohnte Herausforderungen stellt, wenn es darum geht,
notwendige Auflagen zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund ist verwaltungsseitig
bereits entschieden worden, den Ferienpass abzusagen, um die Vereine in der
besonderen Zeit nicht zu sehr zu fordern. Hierzu gab es bereits positive
Resonanz. Gleichermaßen geht man davon aus, dass bei einer eintretenden „Normalität“
das ein oder andere Ferienprogramm sicherlich kurzfristig zur Verfügung
gestellt werden kann, da die Vereinsangebote in der Regel routinierte, bewährte
Angebote darstellen, die nicht in jedem Fall eine große Vorbereitung erfordern.
Verwaltung und damit Jugendpflege sieht sich jedoch in der
Ferienzeit in einer anderen Verantwortung. Wie im Rahmen der Notbetreuung in
den Kindergärten und Schule zu sehen und wie auch zu erwarten war, sind Urlaube
von Erziehungsberechtigten zu Beginn der Pandemie bereits in Anspruch genommen
worden, um eine Kinderbetreuung zu gewährleisten. Jahresurlaube werden
vermutlich nicht in der Form und in dem Umfang genommen werden können, wie
Eltern sich dies vorgestellt haben. Daher möchte die Gemeindejugendpflege ein
umfangreicheres Ferienbetreuungsangebot zur Verfügung stellen. Die Idee ist, an
den Standorten in Apen und Augustfehn und in Nordloh gemeinsam mit Familie
Günther für einen Großteil der Sommerferien ein Betreuungsangebot zu schaffen.
Momentan ist man darum bemüht, weitere Unterstützer als Aufsichtspersonal zu
gewinnen, um für viele Kinder und einen großen Zeitraum eine Betreuung
anzubieten. Im Vordergrund steht hier neben dem Angebot an sich natürlich auch
die Beachtung von Hygienemaßnahmen. Im Rahmen der Sitzung können weitere
Details nach dem dann aktuellen Stand der Planungen berichtet werden.
Finanzierung:
Es werde die Gebühren erhoben wie zur regulären Ferienbetreuung.
Anlage: