Betreff
Ferienpass 2020; Ferienbetreuung - Hortbetreuung als Unterstützung für berufstätige Eltern
Vorlage
MV/213/2020
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen in nahezu jeden Lebensbereich. Kindertagesstätten und Schulen wurden geschlossen, stellten eine Notbetreuung zur Verfügung und öffnen nun wieder sukzessive. Ebenso von den Beschränkungen betroffen waren und sind Freizeiteinrichtungen wie Zoos und Parks aber auch das Vereinsleben in jeglicher Hinsicht. Das Vereinsleben hat derzeit in Stufen eine Lockerung erfahren. Während Sportvereine Ihrer Betätigung im Freien nachgehen können, hier aber nur unter Auflagen (Mindestabstände, kontaktlose sportliche Betätigung, Desinfektion der von mehreren genutzten Sportgeräte), ist für die übrigen Vereine lediglich die Vorstandsarbeit möglich, da das Treffen gewählter Gremien im Verein nun erlaubt ist. Eine große Stütze des Ferienpasses sind die Vereine und die dort ehrenamtlich Tätigen. Jedes Jahr werden zahlreiche Angebote der Vereine mit großer Resonanz angenommen. Die geltenden Beschränkungen machen derzeit, wie geschildert, eine Vereinsarbeit nicht möglich. Die Lockerungen der Beschränkungen sind nicht exakt abzuschätzen und daher auch nicht planbar. Verwaltungsseitig geht man aus den bisherigen Erfahrungen und Rückmeldungen davon aus, dass ein „Regelbetrieb“ im Vereinsleben die dortigen Verantwortlichen vor ungewohnte Herausforderungen stellt, wenn es darum geht, notwendige Auflagen zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund ist verwaltungsseitig bereits entschieden worden, den Ferienpass abzusagen, um die Vereine in der besonderen Zeit nicht zu sehr zu fordern. Hierzu gab es bereits positive Resonanz. Gleichermaßen geht man davon aus, dass bei einer eintretenden „Normalität“ das ein oder andere Ferienprogramm sicherlich kurzfristig zur Verfügung gestellt werden kann, da die Vereinsangebote in der Regel routinierte, bewährte Angebote darstellen, die nicht in jedem Fall eine große Vorbereitung erfordern.

Verwaltung und damit Jugendpflege sieht sich jedoch in der Ferienzeit in einer anderen Verantwortung. Wie im Rahmen der Notbetreuung in den Kindergärten und Schule zu sehen und wie auch zu erwarten war, sind Urlaube von Erziehungsberechtigten zu Beginn der Pandemie bereits in Anspruch genommen worden, um eine Kinderbetreuung zu gewährleisten. Jahresurlaube werden vermutlich nicht in der Form und in dem Umfang genommen werden können, wie Eltern sich dies vorgestellt haben. Daher möchte die Gemeindejugendpflege ein umfangreicheres Ferienbetreuungsangebot zur Verfügung stellen. Die Idee ist, an den Standorten in Apen und Augustfehn und in Nordloh gemeinsam mit Familie Günther für einen Großteil der Sommerferien ein Betreuungsangebot zu schaffen. Momentan ist man darum bemüht, weitere Unterstützer als Aufsichtspersonal zu gewinnen, um für viele Kinder und einen großen Zeitraum eine Betreuung anzubieten. Im Vordergrund steht hier neben dem Angebot an sich natürlich auch die Beachtung von Hygienemaßnahmen. Im Rahmen der Sitzung können weitere Details nach dem dann aktuellen Stand der Planungen berichtet werden.

 


Finanzierung:

Es werde die Gebühren erhoben wie zur regulären Ferienbetreuung.


Anlage: