Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die
Änderung Nr. 15 des Flächennutzungsplans der Gemeinde Apen – Augustfehn,
Dockgelände – sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 139 – Augustfehn,
Dockgelände –.
Die Plangebiete ergeben sich aus der der Niederschrift des
Verwaltungsausschusses am 16.06.2020 beigefügten Skizze.
Den Begründungen wird gem. § 2a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss
nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Verwaltungsausschuss beschließt für die o. g.
Bauleitpläne die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB,
die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche
durch die Planung berührt werden, gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.
Sachverhalt:
Es wird beabsichtigt, nördlich des
Bahnhofes Augustfehn eine städtebauliche Entwicklung mit Einzelhandel,
Wohnbauflächen, Parkplätzen und einem Busbahnhof sowie einer fußläufigen
Anbindung des Schulzentrums an den Bahnhof zu ermöglichen.
Zur Sicherung einer
Nachverdichtung sind auch die nördlich des Geländes vorhandenen Wohngrundstücke
einschließlich der Schulstraße mit einzubeziehen.
Um die weitere Planung
fortzuführen, ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches ein entsprechender
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss notwendig.
Die Planung wird durch das
beauftragte Planungsbüro NWP aus Oldenburg in der Sitzung vorgestellt.
Finanzielle
Auswirkung:
Die Kosten wurden im Haushalt 2020 eingeplant.
Anlagen:
Geltungsbereich
Planentwurf Bebauungsplan
Planentwurf Flächennutzungsplan
Nutzungskonzept