Betreff
Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplans für die zukünftige Nutzung des ehemaligen Dock-Geländes; Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
VO/683/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Änderung Nr. 15 des Flächennutzungsplans der Gemeinde Apen – Augustfehn, Dockgelände – sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 139 – Augustfehn, Dockgelände –.

 

Die Plangebiete ergeben sich aus der der Niederschrift des Verwaltungsausschusses am 16.06.2020 beigefügten Skizze.

 

Den Begründungen wird gem. § 2a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt für die o. g. Bauleitpläne die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.

 


Sachverhalt:

Es wird beabsichtigt, nördlich des Bahnhofes Augustfehn eine städtebauliche Entwicklung mit Einzelhandel, Wohnbauflächen, Parkplätzen und einem Busbahnhof sowie einer fußläufigen Anbindung des Schulzentrums an den Bahnhof zu ermöglichen.

Zur Sicherung einer Nachverdichtung sind auch die nördlich des Geländes vorhandenen Wohngrundstücke einschließlich der Schulstraße mit einzubeziehen.

 

Um die weitere Planung fortzuführen, ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches ein entsprechender Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss notwendig.

 

Die Planung wird durch das beauftragte Planungsbüro NWP aus Oldenburg in der Sitzung vorgestellt.

 


Finanzielle Auswirkung:

Die Kosten wurden im Haushalt 2020 eingeplant.

 


Anlagen:

Geltungsbereich

Planentwurf Bebauungsplan

Planentwurf Flächennutzungsplan

Nutzungskonzept