Beschlussvorschlag:
1.
Nachtragshaushaltssatzung
der
Gemeinde Apen
für
das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.10.2019 (Nds. GVBL S. 309) hat
der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 30.06.2020 folgende
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§
1
Mit
dem Nachtragshaushaltsplan werden
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die bisherigen festgesetzten
Gesamtbeträge –Euro |
erhöht um -Euro- |
Vermindert um -Euro |
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro |
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Ergebnishaushalt |
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ordentliche Erträge |
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ordentliche Aufwendungen |
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außerordentliche Erträge |
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außerordentliche Aufwendungen |
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Finanzhaushalt |
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Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
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Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
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Einzahlungen für Investitionstätigkeit |
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Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
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Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit |
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Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit |
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Nachrichtlich: |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts
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Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts
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§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von ……… Euro um ………… Euro
vermindert/erhöht und damit auf
………… Euro neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen
Festsetzung in Höhe von ………… Euro
um ………… Euro vermindert/erhöht und damit auf
………… Euro neu festgesetzt.
§ 4
Der
bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden
dürfen, wird nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze
(Hebesätze) werden nicht geändert.
§ 6
Die Wertgrenze nach §
12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird nicht geändert..
Apen, den 30.06.2020
Huber
(Bürgermeister)
2. Das Investitionsprogramm wird in der dem 1.
Nachtragshaushaltsplan 2020 anliegenden Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Im Haushaltsplan der Gemeinde Apen
für das Jahr 2020 wurden Investitionen in Höhe von ca. 8,8 Mio. Euro
veranschlagt. Hinzu kommen Investitionen, welche in den Vorjahren geplant waren
und als Haushaltsreste in das Jahr 2020 übertragen wurden.
Im Zuge der Bauabwicklung haben
sich bei einigen Investitionsmaßnahmen jedoch Veränderungen ergeben, die dazu
führen, dass das Investitionsvolumen angehoben werden muss.
Ein weiterer Grund für die
Erstellung des 1. Nachtragshaushaltsplanes ist die Tatsache, dass sich die
COVID-19-Pandemie unmittelbar auf die Ertragssituation der Gemeinde Apen
auswirkt. Die Abschätzung der Tragweite ist mit hohen Unsicherheiten verbunden.
Bei der Gewerbesteuer, der Vergnügungssteuer und dem Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer sind die Auswirkungen der Pandemie jedoch bereits jetzt
deutlich zu erkennen. Die Haushaltsansätze müssten hier nach unten korrigiert
werden.
Der Ursprungshaushalt 2020 wies
bereits ein Defizit im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 145.800 € auf. Dieses
Defizit wird sich nach derzeitigem Stand um ca. 600.000 € erhöhen. Aufgrund der
Deckungsmöglichkeit aus den Ergebnisrücklagen der letzten Jahre, kann ein
Haushaltsausgleich aber dennoch fiktiv erreicht werden. Die Erstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes muss somit nicht erfolgen.
Um die geplanten Investitionen
fortsetzen zu können, müssen somit zusätzliche Kredite aufgenommen werden.
Die genauen Planansätze werden
derzeit von der Verwaltung erarbeitet und sollen im Finanzausschuss vorgestellt
werden.
Finanzielle
Auswirkung:
Siehe Sachverhalt.
Anlagen: