Betreff
öffentliche Anträge Dorfregion Apen
Vorlage
MV/228/2020
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinde Apen hat zum vergangenen Stichtag 15.09.2019  vier öffentliche Anträge im Rahmen der Dorfregion Apen gestellt:

 

-       Einrichtung eines Treffpunktes mit Umgestaltung der südlichen Nebenanlage der Hauptstraße in Augustfehn (aus Dorferneuerung Augustfehn)

-       Zuwegung zum Familienzentrum in Augustfehn II

-       Anliegertreffpunkt Ripkenbrücke in Augustfehn II

-       Anliegertreffpunkt mit Anschluss der Fehnbrücke (Lindbrücke)

 

Bekanntlich ist die Maßnahme „Lindbrücke“ positiv beschieden worden. Die übrigen Anträge wurden abgelehnt und erhielten damit keine Förderzusage.

 

Der Antrag den Ausbau die Nebenanlage in Augustfehn betreffend wurde bereits ein zweites Mal gestellt. Nach einer ersten Ablehnung wurden hier nach Rücksprache mit dem Amt für regionale Landesentwicklung argumentativ und auch inhaltlich, d.h. in der baulichen Ausgestaltung, Änderungen vorgenommen, die jedoch bei der erneuten Antragstellung ebenfalls keinen positiven Bescheid zur Folge hatten. Diese Änderungen wurden mit den Anliegern erörtert, denn die baulichen Planungen der Ausgestaltung der Nebenanlage bedeuten z.B. eine andere Situation für das Eiscafé und die Pizzeria. Im Rahmen dieser Beteiligung zeichnete sich ab, dass die geplante Umsetzung nicht in jedem Fall auf das Wohlwollen der Anlieger trifft, hingegen Zustimmung findende Änderungswünsche der Anlieger nicht förderfähig sind. Ein erneuter Antrag würde daher nun nicht gestellt werden.

 

Die Fördertatbestände wissend wurden die Anträge „Zuwegung Familienzentrum“ und „Anliegertreffpunkt Ripkenbrücke“ so gestellt und argumentativ ausgearbeitet, dass diese z.B. der Argumentationslinie bei der Antragstellung „Lindbrücke“ gefolgt sind. Dennoch kam es hier zu einer Ablehnung.

 

Es stellt sich nun die Frage, ob eine weitere Antragstellung zu einem nächsten Stichtag erfolgen soll. Bis 2024 ist die Gemeinde Apen mit dem gesamten Gemeindegebiet im Dorferneuerungsprogramm „Dorfregion Apen“ aufgenommen. Das heißt, bis dahin können öffentliche Anträge gestellt werden. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dass von einer Antragstellung bzgl. der Nebenanlagen in Augustfehn generell abgesehen wird, da die gewünschten Modifikationen nicht förderfähig sind und die letztmalig beantragte Form nicht auf die Zustimmung der Anlieger trifft, welche jedoch gegeben sein sollte. Die zwei weiteren Anträge, „Zuwegung Familienzentrum“ und „Ripkenbrücke“ sollten im Jahr 2021 gestellt werden mit einer möglichen Umsetzung im Jahr 2022. Hierfür sprechen verwaltungsseitig zwei entscheidende Gründe. Zum einen kann man nach Inbetriebnahme des Familienzentrums verkehrliche Ströme und sich daraus ergebende Notwendigkeiten bzw. Anforderungen an eine Zuwegung bzw. Verkehrsführung besser beurteilen, zum anderen steht zu befürchten, dass durch die Corona-Pandemie Fördergelder nicht in gleicher Höhe zur Verfügung stehen wie in anderen Jahren und daher eher sog. Leuchtturmprojekte einen Zuschlag erhalten werden.

 

Ein weiterer öffentlicher Antrag aus der Dorferneuerung Augustfehn, der hinsichtlich der Antragstellung noch nicht terminiert werden kann, aber bis 2024 nach Möglichkeit zu stellen ist, ist der die Sanierung bzw. Ertüchtigung der Poststraße Augustfehn. Hier ist die Begrifflichkeit „shared space“ prägend. Denn es geht nicht ausschließlich um eine Straßenbaumaßnahme, sondern auch um die Gestaltung des öffentlichen Raums in Verbindung mit der ÖPNV-Anlage bzw. dem Bahnhof. Hier ist also eine gesamtheitliche Betrachtung mit der Entwicklung der Bahn bzw. dem Dockgelände erforderlich, um Wartebereiche, Parkmöglichkeiten usw. zu bewerten. Dies ist zum kommenden Stichtag noch nicht möglich, so dass zunächst die o.g. Entwicklungen abzuwarten sind, um einen konzeptionell sich einfügenden Antrag für eine sich in das Gesamtgefügte einpassende Maßnahme zu stellen.

 

Bei allen Beratungen und Entscheidungen ist die finanzielle Situation unter den Folgen der Corona-Pandemie in den Haushaltsberatungen vorrangig zu berücksichtigen.            

 


Finanzierung:

Die Maßnahmen sind wie folgt im Haushalt der Gemeinde Apen finanziell eingeplant:

 

-       Zuwegung zum Familienzentrum in Augustfehn II

-       Anliegertreffpunkt Ripkenbrücke in Augustfehn II

 Diese Maßnahmen sind zusammengefasst mit einem Gesamtvolumen i.H.v. 1.100.000 € im Finanzplan für das Haushaltsjahr 2022 eingeplant, 660.000 € als Zuwendung vom Land, 440.000 € als Eigenanteil der Gemeinde.

 

-    Einrichtung eines Treffpunktes mit Umgestaltung der südlichen Nebenanlage der Hauptstraße in Augustfehn

Diese Maßnahme ist mit einem Gesamtvolumen von 163.000 € im Haushaltsjahr 2019 eingeplant, 150.500 € als Zuwendung vom Land, 12.500 € als Eigenanteil der Gemeinde. 


Anlage:

Ablehnungsbescheide