Sachverhalt:
Die Gemeinde Apen hat zum vergangenen Stichtag
15.09.2019 vier öffentliche Anträge im
Rahmen der Dorfregion Apen gestellt:
- Einrichtung eines
Treffpunktes mit Umgestaltung der südlichen Nebenanlage der Hauptstraße in
Augustfehn (aus Dorferneuerung Augustfehn)
- Zuwegung zum Familienzentrum
in Augustfehn II
- Anliegertreffpunkt
Ripkenbrücke in Augustfehn II
- Anliegertreffpunkt mit
Anschluss der Fehnbrücke (Lindbrücke)
Bekanntlich ist die Maßnahme „Lindbrücke“ positiv beschieden
worden. Die übrigen Anträge wurden abgelehnt und erhielten damit keine
Förderzusage.
Der Antrag den Ausbau die Nebenanlage in Augustfehn
betreffend wurde bereits ein zweites Mal gestellt. Nach einer ersten Ablehnung
wurden hier nach Rücksprache mit dem Amt für regionale Landesentwicklung
argumentativ und auch inhaltlich, d.h. in der baulichen Ausgestaltung,
Änderungen vorgenommen, die jedoch bei der erneuten Antragstellung ebenfalls
keinen positiven Bescheid zur Folge hatten. Diese Änderungen wurden mit den
Anliegern erörtert, denn die baulichen Planungen der Ausgestaltung der
Nebenanlage bedeuten z.B. eine andere Situation für das Eiscafé und die Pizzeria.
Im Rahmen dieser Beteiligung zeichnete sich ab, dass die geplante Umsetzung
nicht in jedem Fall auf das Wohlwollen der Anlieger trifft, hingegen Zustimmung
findende Änderungswünsche der Anlieger nicht förderfähig sind. Ein erneuter
Antrag würde daher nun nicht gestellt werden.
Die Fördertatbestände wissend wurden die Anträge „Zuwegung
Familienzentrum“ und „Anliegertreffpunkt Ripkenbrücke“ so gestellt und
argumentativ ausgearbeitet, dass diese z.B. der Argumentationslinie bei der
Antragstellung „Lindbrücke“ gefolgt sind. Dennoch kam es hier zu einer
Ablehnung.
Es stellt sich nun die Frage, ob eine weitere Antragstellung
zu einem nächsten Stichtag erfolgen soll. Bis 2024 ist die Gemeinde Apen mit
dem gesamten Gemeindegebiet im Dorferneuerungsprogramm „Dorfregion Apen“
aufgenommen. Das heißt, bis dahin können öffentliche Anträge gestellt werden.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dass von einer Antragstellung bzgl. der
Nebenanlagen in Augustfehn generell abgesehen wird, da die gewünschten
Modifikationen nicht förderfähig sind und die letztmalig beantragte Form nicht
auf die Zustimmung der Anlieger trifft, welche jedoch gegeben sein sollte. Die
zwei weiteren Anträge, „Zuwegung Familienzentrum“ und „Ripkenbrücke“ sollten im
Jahr 2021 gestellt werden mit einer möglichen Umsetzung im Jahr 2022. Hierfür
sprechen verwaltungsseitig zwei entscheidende Gründe. Zum einen kann man nach
Inbetriebnahme des Familienzentrums verkehrliche Ströme und sich daraus
ergebende Notwendigkeiten bzw. Anforderungen an eine Zuwegung bzw.
Verkehrsführung besser beurteilen, zum anderen steht zu befürchten, dass durch
die Corona-Pandemie Fördergelder nicht in gleicher Höhe zur Verfügung stehen
wie in anderen Jahren und daher eher sog. Leuchtturmprojekte einen Zuschlag
erhalten werden.
Ein weiterer öffentlicher Antrag aus der Dorferneuerung
Augustfehn, der hinsichtlich der Antragstellung noch nicht terminiert werden
kann, aber bis 2024 nach Möglichkeit zu stellen ist, ist der die Sanierung bzw.
Ertüchtigung der Poststraße Augustfehn. Hier ist die Begrifflichkeit „shared
space“ prägend. Denn es geht nicht ausschließlich um eine Straßenbaumaßnahme,
sondern auch um die Gestaltung des öffentlichen Raums in Verbindung mit der
ÖPNV-Anlage bzw. dem Bahnhof. Hier ist also eine gesamtheitliche Betrachtung
mit der Entwicklung der Bahn bzw. dem Dockgelände erforderlich, um
Wartebereiche, Parkmöglichkeiten usw. zu bewerten. Dies ist zum kommenden
Stichtag noch nicht möglich, so dass zunächst die o.g. Entwicklungen abzuwarten
sind, um einen konzeptionell sich einfügenden Antrag für eine sich in das
Gesamtgefügte einpassende Maßnahme zu stellen.
Bei allen Beratungen und Entscheidungen ist die finanzielle
Situation unter den Folgen der Corona-Pandemie in den Haushaltsberatungen
vorrangig zu berücksichtigen.
Finanzierung:
Die
Maßnahmen sind wie folgt im Haushalt der Gemeinde Apen finanziell eingeplant:
-
Zuwegung zum
Familienzentrum in Augustfehn II
-
Anliegertreffpunkt
Ripkenbrücke in Augustfehn II
Diese Maßnahmen sind zusammengefasst
mit einem Gesamtvolumen i.H.v. 1.100.000 € im Finanzplan für das Haushaltsjahr
2022 eingeplant, 660.000 € als Zuwendung vom Land, 440.000 € als Eigenanteil
der Gemeinde.
- Einrichtung eines Treffpunktes mit
Umgestaltung der südlichen Nebenanlage der Hauptstraße in Augustfehn
Diese Maßnahme ist mit einem Gesamtvolumen von 163.000 € im Haushaltsjahr 2019 eingeplant, 150.500 € als Zuwendung vom Land, 12.500 € als Eigenanteil der Gemeinde.
Anlage:
Ablehnungsbescheide