Betreff
Einrichtung von Mitfahrerbänken in der Gemeinde Apen
Vorlage
VO/702/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt einen Förderantrag im Rahmen der Dorferneuerung für die Einrichtung von Mitfahrerbänken in der Gemeinde Apen zu stellen. Die notwendigen Eigenmittel werden aus der nicht durchgeführten Maßnahme „Nebenanlagen in Augustfehn“  aufgewandt.

 


Sachverhalt:

Die Gruppe SPD/CDU hat mit Datum vom 28.01.2020 einen Antrag auf „Einrichtung von Mitfahrerbänken in der Gemeinde Apen“ an die Verwaltung gerichtet (s. Anlage). Inhaltlich geht es darum, dass hier eine „Lücke“ in der Infrastruktur geschlossen wird. Durch ein funktionierendes Dorfleben, ein Gemeinschaftsgefühl und letztlich die Hilfsbereitschaft der Bürger*innen soll es gelingen, dem nicht mobilen Teil der Bevölkerung eine Mitfahrgelegenheit zu ermöglichen. Allein das Sitzen auf der Bank macht kenntlich, dass man von anderen, die mit dem PKW auf den Weg in einen anderen Gemeindeteil sind, dorthin mitgenommen werden möchte. Dies ist eine andere Form des Unterstützens, des miteinander Kommunizierens und des Gemeinschaftslebens.

Verwaltungsseitig sei an dieser Stelle erwähnt, dass die Corona-Pandemie gezeigt hat, dass Menschen näher zusammenrücken und sich gegenseitig helfen und unkonventionelle Wege des Helfens und Miteinanders durchaus noch angeboten und auch genutzt werden.

 

Eine Antragstellung könnte zum Stichtag 15.09.2020 im Rahmen der Dorfregion Apen erfolgen. Mit Blick auf die übrigen Anträge und den unkonvtionellen Ansatz könnte der Antrag im Vergleich zu anderen einen besonderen Stellenwert haben. Kostenschätzungen sind in Zusammenarbeit mit der Umsetzungsbegleitung, NWP, einzuholen.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

Die eingeplanten Eigenmittel der Gemeinde für die Nebenanlagen in Augustfehn i.Hv. 12.500 € können hier eingesetzt werden. Eine Bezuschussung kann i.H.v. 73% der berücksichtigungsfähigen Kosten erfolgen.

Im Haushaltsjahr 2021 sind 40.500 € als Eigenmittel eingeplant, die jedoch für eine andere Maßnahme evtl. zur Verfügung gestellt werden (s. Beschlussvorlage  VO 703/2020 „TV Apen; Bewegung und Begegnung am Feststungsstadion“).

 


Anlagen: