Betreff
Haus der Vereine - Sachstand
Vorlage
VO/703/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Apen begrüßt weiterhin das Vorhaben, ein „Haus der Vereine“ zu errichten. Das Projekt wird mit einer Summ von 30.000 Euro unterstützt.

 


Sachverhalt:

Wie im zurückliegenden Arbeitskreis von Vertretern der Vereine vorgetragen, gibt es Überlegungen, aus dem Schießsportzentrum in Apen ein sog. „Haus der Vereine“ zu errichten. Die Vertreter des OBV Apen, des Fischereivereins sowie des Schützenvereins haben dargelegt, welches Konzept diesem Projekt zugrunde liegt. Gemeinschaftlich soll ein Vereinsheim, eine Tagungsstätte, ein Begegnungsraum geschaffen werden, der nicht nur Vereinszwecken dienen soll, sondern auch der Öffentlichkeit, losgelöst von einer Vereinszugehörigkeit. Dem ehrenamtlichen Engagement soll also eine adäquate Räumlichkeit zur Verfügung gestellt werden aber auch die Dorfgemeinschaft soll eine Räumlichkeit erhalten, wo das Miteinander gepflegt werden kann. Da dem Ort Apen ein Dorfgemeinschaftshaus fehlt, soll das Haus der Vereine diese Lücke schließen und gleichzeitig ein Vereinsheim im klassischen Sinne für die o.g. Vereine darstellen, deren ehrenamtliches Engagement letztlich der Dorfgemeinschaft wieder zugute kommt. Man kann hier also von einer multifunktionalen Nutzung sprechen, die die verschiedensten Aspekte des gesellschaftlichen Miteinanders bedient. Während der letzten Sitzung wurde erörtert, welche Wege die Vereine im Sinne einer „strategischen Antragsstellung“ im Rahmen der Dorferneuerung beschreiten sollten. Seither haben Beratungsgespräche mit der Umsetzungsbegleitung, NWP, stattgefunden, die Vereine haben sich um die Gründung eines „Dachvereines“ bemüht, also einer juristischen Person, die die Antragstellung vornimmt, eine Kostenschätzung wurde erarbeitet und dergleichen mehr. Die politischen Gremien haben sich für eine finanzielle wie durch die Verwaltung sachliche Unterstützung bei der Antragstellung ausgesprochen. Hinsichtlich der finanziellen Unterstützung bat man um eine Kostenschätzung (s. Anlage).

Seither gab es auf der einen Seite viele Punkte, die das Projekt inhaltlich abgerundet haben, andererseits aber auch Punkte, die eine Antragstellung zum 15.09.2020 erschweren. Dies ist der Komplexität des Projektes geschuldet, was aber sicherlich mit Blick auf die Laufzeit des Dorferneuerungsprogrammes bis 2024 nicht nachteilig ist.

Der sozial-integrative Gedanke, der dem Projekt innewohnt, unterscheidet es von anderen Projekten, auch von anderen Vereinen, so dass man hier von einem Leuchtturmprojekt sprechen kann.

  

 


Finanzielle Auswirkung:

Dorferneuerungsmittel in Höhe von 150.000 € sind im Haushaltsjahr 2022 vorgesehen (INV22.0011), davon 109.500 € als Zuwendung vom Land, 40.500 € als Eigenanteil der Gemeinde. Der Eigenteil ist nicht projektbezogen, sondern könnte jährlich auf die zu unterstützenden Projekte bzw. Anträge verteilt werden. 

 


Anlagen:

-       Finanzierungsplan