Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Apen begrüßt weiterhin das Vorhaben, ein „Haus
der Vereine“ zu errichten. Das Projekt wird mit einer Summ von 30.000 Euro
unterstützt.
Sachverhalt:
Wie im zurückliegenden
Arbeitskreis von Vertretern der Vereine vorgetragen, gibt es Überlegungen, aus
dem Schießsportzentrum in Apen ein sog. „Haus der Vereine“ zu errichten. Die
Vertreter des OBV Apen, des Fischereivereins sowie des Schützenvereins haben
dargelegt, welches Konzept diesem Projekt zugrunde liegt. Gemeinschaftlich soll
ein Vereinsheim, eine Tagungsstätte, ein Begegnungsraum geschaffen werden, der nicht
nur Vereinszwecken dienen soll, sondern auch der Öffentlichkeit, losgelöst von
einer Vereinszugehörigkeit. Dem ehrenamtlichen Engagement soll also eine
adäquate Räumlichkeit zur Verfügung gestellt werden aber auch die
Dorfgemeinschaft soll eine Räumlichkeit erhalten, wo das Miteinander gepflegt
werden kann. Da dem Ort Apen ein Dorfgemeinschaftshaus fehlt, soll das Haus der
Vereine diese Lücke schließen und gleichzeitig ein Vereinsheim im klassischen
Sinne für die o.g. Vereine darstellen, deren ehrenamtliches Engagement
letztlich der Dorfgemeinschaft wieder zugute kommt. Man kann hier also von
einer multifunktionalen Nutzung sprechen, die die verschiedensten Aspekte des
gesellschaftlichen Miteinanders bedient. Während der letzten Sitzung wurde
erörtert, welche Wege die Vereine im Sinne einer „strategischen
Antragsstellung“ im Rahmen der Dorferneuerung beschreiten sollten. Seither
haben Beratungsgespräche mit der Umsetzungsbegleitung, NWP, stattgefunden, die
Vereine haben sich um die Gründung eines „Dachvereines“ bemüht, also einer
juristischen Person, die die Antragstellung vornimmt, eine Kostenschätzung
wurde erarbeitet und dergleichen mehr. Die politischen Gremien haben sich für
eine finanzielle wie durch die Verwaltung sachliche Unterstützung bei der Antragstellung
ausgesprochen. Hinsichtlich der finanziellen Unterstützung bat man um eine
Kostenschätzung (s. Anlage).
Seither gab es auf der einen Seite
viele Punkte, die das Projekt inhaltlich abgerundet haben, andererseits aber
auch Punkte, die eine Antragstellung zum 15.09.2020 erschweren. Dies ist der
Komplexität des Projektes geschuldet, was aber sicherlich mit Blick auf die
Laufzeit des Dorferneuerungsprogrammes bis 2024 nicht nachteilig ist.
Der sozial-integrative Gedanke,
der dem Projekt innewohnt, unterscheidet es von anderen Projekten, auch von
anderen Vereinen, so dass man hier von einem Leuchtturmprojekt sprechen kann.
Finanzielle
Auswirkung:
Dorferneuerungsmittel in Höhe von 150.000 € sind im
Haushaltsjahr 2022 vorgesehen (INV22.0011), davon 109.500 € als Zuwendung vom
Land, 40.500 € als Eigenanteil der Gemeinde. Der Eigenteil ist nicht
projektbezogen, sondern könnte jährlich auf die zu unterstützenden Projekte
bzw. Anträge verteilt werden.
Anlagen:
- Finanzierungsplan