Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Fortführung der Bauleitplanung für die 3. Flächennutzungsplanänderung (2017), Teil 2, und für den Bebauungsplan Nr. 123 B – Hengstforde und Augustfehn, nördlich der Bahn – mit den in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vorgestellten Planinhalten.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt für die oben genannten Bauleitpläne die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.


Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage. Die Beplanung des Wohngebiets August­fehn-Hengstforde gestaltete sich in Bezug auf den Schallschutz schwierig. In diversen Gesprächen mit den Fachbehörden konnte eine Lösung gefunden werden, um die Planung fortzuführen.

Die Niedersächsische Landgesellschaft mbH Oldenburg (NLG) zeigt den bisherigen Verlauf der Bauleitplanung für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) und den Bebauungsplan Nr. 123 auf. Beide Bauleitpläne wurden in einen nördlichen Teil (Feststellungs- und Satzungsbeschluss sind erfolgt) und einen südlichen Teil (zurzeit ruhend) aufgeteilt. Nunmehr geht es um die erneute öffentliche Auslegung des südlichen Bereichs der 3. Flächennutzungsplanänderung, 2. Teil, und des Bebauungsplans Nr. 123 B.

Anhand einer Präsentation werden die Plangebiete und Planinhalte dem Ausschuss erläutert. Der Flächennutzungsplan stellt überwiegend Flächen für „Wohnen“ dar. Im Bereich der Heidestraße wird eine „gemischte Baufläche“ dargestellt, da es sich hier um eine Gemengelage mit Wohnen und Gewerbe in einem nicht beplanten Gebiet handelt.

Für den Bebauungsplan Nr. 123 B sind Wohn- und Mischgebietsflächen mit unterschied­lichen Ausnutzungen, Grünflächen und ein Lärmschutzwall festgesetzt. In einem neu erstellten Schallgutachten wurden der von den südlichen Gewerbeflächen ausgehende Lärm sowie der Schienenlärm erfasst. Von der Deutschen Bahn sind neue Prognose­daten für den Schienenlärm bis 2030 herausgegeben worden. Hiernach verringert sich der Schienenlärm. Im Bebauungsplangebiet sind verschiedene Lärmpegelbereiche ausgewiesen.

Der überwiegende Teil des Bebauungsplans Nr. 123 B ist vom Lärmpegelbereich II überlagert. Hier reichen bereits die gesetzlichen Vorgaben aus dem Energie­bereich zur Erfüllung des Lärmschutzes aus. Ansonsten kann mit nicht öffenbaren Fenstern, einge­hausten Außensitzplätzen usw. der Schallschutz erfüllt werden. Vor Errichtung des 5 m hohen Lärmschutzwalles dürfen keine (Wohn-) Gebäude errichtet werden.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 123 B sind aus dem Ursprungsplan über­nommen worden, neu sind die Festsetzungen Nr. 1 (keine Ausnahmen im Wohngebiet bei Anlagen für Verwaltung, Gartenbaubetriebe und Tankstellen, im Mischgebiet für Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten) , 10 (Lärmschutz) und 11 (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für Schmutz- und Regenwasser­kanal).

Die Erschließung für das Wohngebiet Augustfehn-Hengstforde wurde bereits mit dem Brückenneubau in Höhe der Friedenskirche begonnen. Sobald der Satzungs­beschluss für den Bebauungsplan Nr. 123 B gefasst wurde, kann mit dem Bau der Haupterschlie­ßungsstraße vom Brückenneubau bis zur Kastanienstraße begonnen werden.

Im Bauleitplanverfahren müssen Fristen eingehalten werden. Für die noch zu erfolgende Auslegung ist ein Ratsbeschluss erforderlich, da die Wiederaufnahme der Bauleit­plan­verfahren formal beschlossen werden muss. Nach durchgeführter Auslegung erfolgt die Abwägung der eingegangenen Anregungen. Sofern alles gut läuft, könnte mit der Ver­mark­tung noch in diesem Jahr begonnen werden.

Auf Anfrage erläutert die NLG, dass Schienen- und Gewerbelärm unterschiedlich betrach­tet werden. Daher wurden unterschiedliche Festsetzungen im Wohngebiet und im Mischgebiet, zum Teil mit passivem Lärmschutz, festgelegt. Auch die Grünfläche westlich des Mischgebietes resultiert aus dem Schallgutachten.

Die Verwaltung ergänzt, dass mit den Gewerbetreibenden im Süden der Bahn Vorge­spräche über eine möglichst verträgliche Festsetzung von Schallleistungspegeln und Schallkontingenten für die dortigen Gewerbeflächen bzw. unbeplanten Flächen geführt wurden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Betriebe trotz der geführten Gespräche im Auslegungsverfahren einbringen. Die neu festgelegten Schallkontingente im einfachen Bebauungsplan Nr. 137 wurden mit dem Gewerbeaufsichtsamt in Olden­burg abgestimmt.

Die NLG weist darauf hin, dass der einfache Bebauungsplan Nr. 137 mit den festge­setzten Schallkontingenten südlich der Bahn ab dem 21.05.2019 öffentlich ausliegt. Bis zur Sitzung des Gemeinderates am 25.06.2019 könnte somit eine erste Einschätzung zu dieser Planung abgegeben werden.

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Im Anschluss an die Beratungen zu TOP 8 werden Fragen bei der eingeschobenen Einwohnerfrage­stunde wie folgt beantwortet:

Bezüglich der Beplanung der Heidestraße als Mischgebiet wegen der Lärmemissionen aus dem Gewerbegebiet erklärt die NLG, dass es sich hier um eine in der Vergangen­heit gewachsene Gemengelage aus Wohnen und Gewerbe handelt. Die neue Betrach­tungs­weise hat sich aus dem aktuellen Schallgutachten ergeben. Diese bestehende Gemen­ge­lage hat nicht einen so hohen Schutzanspruch wie ein neu zu entwickelndes Wohn­gebiet.

Für den Lärmschutzwall wird eine Breite von 20 m vorgesehen, der Wall soll 5 m hoch werden. Der Wall soll mit dem Bodenaushub aus dem neuen Regenrückhaltebecken aufgefüllt werden. Eine Fortführung des Walles bis zur Heide­straße kann aufgrund der bestehenden Bebauung nicht erfolgen. Die Errichtung einer Lärmschutzwand ist wegen der erforderlichen Statik sehr aufwendig.

Die Straßenführung im Bebauungsplan Nr. 123 B knüpft nahtlos an das Straßennetz im Bebauungsplan Nr. 123 A an. Zum Bahnweg sind zwei Zufahrten geplant, andere Straßen zweigen von der Burgstraße bzw. der großen mittig gelegenen Erschließungs­straße ab. Der Bahnweg bleibt zu beiden Seiten offen, die Brücke über den Augustfehn-Kanal in Höhe der Schulstraße ist lediglich für den Fußgänger- und Radfahrverkehr nutzbar, so dass die Fahrzeuge aus der Kastanienstraße die neue Brücke bei der Friedenskirche nutzen müssen.

Die Verwaltung ergänzt, dass durch den fast abgeschlossenen Brückenneubau gewähr­leistet ist, dass der Schwerlastverkehr für das neue Baugebiet hierüber fährt. Die Stahl­werkstraße ist für einen solchen Verkehr ausgelegt und kann ihn zusätzlich aufnehmen. Nach Ende der Erschließungsarbeiten können Bauanträge genehmigt werden. Nach Freigabe der Brücke für den Verkehr soll zeitnah eine Ampelanlage aufgestellt werden mit einem Sensor, welcher bei einem Rückstau bzw. vermehrten Verkehren aus dem neuen Baugebiet diesen regelt.

Vom Ausschuss wird darauf hingewiesen, dass die Pflanzliste des Bebauungsplans Nr. 123 zum Teil giftige Pflanzen aufweist. Diese sollten entfernt werden.

Die eingeschobene Einwohnerfragestunde wird beendet.

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