Sitzung: 25.06.2019 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: VO/534/2019
Beschlussvorschlag:
Der Aufstellungs- und
Auslegungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 12.06.2018 zum Bebauungsplan
Nr. 133 – Apen, Gelände am Hafenbecken – wird aufgehoben.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 14 – Apen,
Gelände am Hafenbecken – mit einem Allgemeinen Wohngebiet. Das Plangebiet
ergibt sich aus der der Niederschrift des Gemeinderates vom 25.06.2019
beigefügten Skizze. Die Bauleitplanung erfolgt im Parallelverfahren mit der 14.
Änderung des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Gelände am Hafenbecken –.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Der Begründung wird gemäß § 2 a
BauGB ein Umweltbericht beigefügt.
Mit dem Eigentümer wird ein
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 abgeschlossen.
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt für den o.g. Bauleitplan die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.
Ratsherr (RH) Reil erläutert die Beschlussvorlage.
RH Martens teilt mit, dass es eine Verbesserung für den Ortseingang Apen ist. Einige haben sich eine Gastronomie an der Stelle gewünscht. Man sollte im Kontakt mit dem Sportfischereiverein bleiben.