Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss der
Gemeinde Apen beschließt die Änderung Nr. 23 des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Apen – Augustfehn II, nordwestlich Uplengener Straße, sowie die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 141 – Augustfehn II, nordwestlich
Uplengener Straße –.
Das Plangebiet ergibt sich aus dem
der Niederschrift des Verwaltungsausschusses vom 22.09.2020 beigefügten
Kartenausschnitt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss
nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Apen plant die
gewerbliche Nutzung der Flächen norwestlich der Uplengener Straße zur
Erweiterung des „Wirtschaftsbogens A 28“. Um dieses Vorhaben umzusetzen, ist
eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines
Bebauungsplanes für dieses Gebiet notwendig.
Finanzielle
Auswirkung:
Die Planungs- und Bekanntmachungskosten werden aus dem
laufenden Haushalt bestritten.
Anlagen:
Kartenausschnitte