Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 14.12.2020 hat die UWG-Fraktion auf ein
geplantes Förderprogramm hingewiesen, welches inhaltlich die
Investitionsmaßnahmen „Fahrstühle“ und „Mensen“ an den Ganztagsschulen
Grundschule Apen und Janosch-Grundschule abdecken könnte.
Zum 20.01.2021 ist die „Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des beschleunigten
Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ in Kraft
getreten. Gefördert werden Investitionen an genehmigten Ganztagsschulen
(Grundschule Apen, Janosch-Grundschule) bzw. an Grundschulen, für die der
Beschluss zur Umwandlung bereits gefasst ist (keine).
Der Förderanteil für die Gemeinde Apen beträgt höchstens 75%
(finanzschwache Kommunen lt. Liste).
- Bewilligungsbehörde:
NLSchB (Osnabrück für Apen)
- Windhundprinzip:
Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach der Reihenfolge der eingegangenen
Anträge
- 20.01. bis 01.03.
Antragszeitraum
Anträge nur in Papierform, mit allen erforderlichen Anlagen
- 30.06.2021:
spätester Termin für Vorhabenbeginn (Vergabeauftrag);
rückwirkend ab 17.6.2020 Vorhabenbeginn möglich, wenn Vorhaben noch nicht
abgeschlossen
- 31.12.2021:
Vorhabenende, d.h. Mittel müssen tatsächlich ausgegeben sein, d.h. Rechnungen
sind abgewickelt
Aufgrund des kurzen Förderzeitraumes (30.06.2021 bis
31.12.2021) konnten die Fördermittel lediglich für folgende Maßnahmen beantragt
werden:
- Herstellung von 2
Fahrstühlen am Schulstandort Apen (Investitionssumme: 240.000 €)
- Toilettensanierung am
Schulstandort Apen (Sanierungssumme: 65.000 €)
- Erneuerung Eingangsbereich
der Janosch-Grundschule (Sanierungssumme: 25.000 €)
Finanzierung:
Im Haushalt
2021 stehen insgesamt 240.000 € bei den Investitionsnummern INV20.0017 und
INV20.0018 für die Herstellung von zwei Fahrstühlen zur Verfügung.
Für die
Toilettensanierung am Schulstandort Apen stehen 65.000 € in Form eines
Haushaltsrestes aus dem Jahr 2020 bei der Kostenstelle: 143011, Kostenträger:
2432050, Konto: 4211000 zur Verfügung.
Für die Erneuerung des Eingangsbereiches der Janosch-Grundschule stehen 25.000 € in Form eines Haushaltsrestes aus dem Jahr 2020 bei der Kostenstelle: 14304, Kostenträger: 2112050, Konto: 4211000 zur Verfügung.
Anlage:
Hinweisschreiben UWG vom 14.12.2020
Förderrichtlinie