Beschlussvorschlag:
1.
Nachtragshaushaltssatzung
der
Gemeinde Apen
für
das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2020 (Nds. GVBL S. 244) hat
der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 23.03.2021 folgende
Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§
1
Mit
dem Nachtragshaushaltsplan werden
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die bisherigen festgesetzten
Gesamtbeträge –Euro |
erhöht um -Euro- |
Vermindert um -Euro |
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
Ergebnishaushalt |
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ordentliche Erträge |
18.630.400 |
65.000 |
0 |
18.695.400 |
ordentliche Aufwendungen |
18.638.500 |
0 |
0 |
18.638.500 |
außerordentliche Erträge |
17.600 |
0 |
0 |
17.600 |
außerordentliche Aufwendungen |
25.000 |
0 |
0 |
25.000 |
Finanzhaushalt |
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Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
17.376.400 |
65.000 |
0 |
17.441.400 |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
16.562.900 |
0 |
0 |
16.562.900 |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit |
2.273.300 |
0 |
0 |
2.273.300 |
Auszahlungen für Investitionstätigkeit |
6.185.400 |
65.000 |
0 |
6.250.400 |
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit |
3.500.000 |
0 |
0 |
3.500.000 |
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit |
545.000 |
0 |
0 |
545.000 |
Nachrichtlich: |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts
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23.149.700 |
65.000 |
0 |
23.214.700 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts
|
23.293.300 |
65.000 |
0 |
23.358.300 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe
von 850.000 Euro um 994.600 Euro erhöht und damit auf 1.844.600 Euro neu
festgesetzt.
§ 4
Der
bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden
dürfen, wird nicht verändert.
§ 5
Die Steuersätze
(Hebesätze) werden nicht geändert.
§ 6
Die Wertgrenze nach §
12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird nicht geändert.
Apen, den 23.03.2021
Huber
(Bürgermeister)
Das Investitionsprogramm wird in der dem 1.
Nachtragshaushaltsplan 2021 anliegenden Fassung beschlossen.
Finanzielle
Auswirkung:
Wie im Wirtschaftsausschuss am 08.02.2021 berichtet, befindet
sich die Verwaltung derzeit in Verhandlungen zum Ankauf potenzieller Gewerbeflächen
in unmittelbarer Nähe zum Gewerbe- und Industriegebiet „Wirtschaftsbogen an der
A 28“. Die Grundstücke können jedoch erst ab dem Jahr 2026 bebaut werden, so
dass der Ankauf dazu dient, auf langfristige Sicht Flächen zur weiteren
Gewerbeentwicklung zu sichern. Die vertraglichen Regelungen werden im Rahmen
der laufen Verwaltungstätigkeit erledigt.
Um die Grundstücksankäufe durchführen zu können, müssten im
Jahr 2021 zusätzliche Investitionsauszahlungen in Höhe von 65.000 €
veranschlagt werden. Im Jahr 2022 würden zusätzliche Investitionsauszahlungen
in Höhe von 994.600 € anfallen. Hierfür ist die Aufnahme einer zusätzlichen
Verpflichtungsermächtigung erforderlich.
Anlagen: