Beschlussvorschlag:
- Für die Bestreitung von außerplanmäßigen
Aufwendungen in dem Teilhaushalt 112 (Wirtschaftsförderung)
16.356,05 €, werden für das Haushaltsjahr 2017 bei folgender Position
Haushaltsmittel bereitgestellt.
Kostenstelle 112001
Kostenträger 5711010
Sachkonto 5321000
Die Deckung erfolgt durch
außerordentliche Mehrerträge in folgenden Teilhaushalten.
112 Wirtschaftsförderung 1.042,31 €
134 Ordnungswesen 770,97 €
141 Bauverwaltung 14.542,77
€
- Für die Bestreitung von außerplanmäßigen
Aufwendungen in dem Teilhaushalt 141 (Bauverwaltung) 58.337,40 € werden für das Haushaltsjahr
2017 bei folgender Position Haushaltsmittel bereitgestellt.
Kostenstelle 141001
Kostenträger 5222110
Sachkonto 5321000
Die Deckung erfolgt durch
außerordentliche Mehrerträge in folgenden Teilhaushalten.
141 Bauverwaltung 58.337,40
€
- Für die Bestreitung von außerplanmäßigen
Aufwendungen in dem Teilhaushalt 142 (Straßen, Natur und
Landschaft) 411.055,16 € werden für das Haushaltsjahr 2017 bei folgender
Position Haushaltsmittel bereitgestellt.
Kostenstelle 142004
Kostenträger 5411010
Sachkonto 5321000
Die Deckung erfolgt durch
außerordentliche Mehrerträge in folgenden Teilhaushalten.
141 Bauverwaltung 9.810,38 €
142 Straßen, Natur und Landschaft
21.083,27 €
143 Gebäudedienst 70.472,38 €
144 Sport, Kultur und Freibad 120.656,93 €
145 Bauhof 5.469,00 €
Für den restlichen Betrag in Höhe
von 183.563,20 € erfolgt die Deckung aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 167.180,61 € und aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 16.382,59 €.
Sachverhalt:
Im Jahr 2017 sind außerordentliche
Aufwendungen in Höhe von 480.607,16 € entstanden. Diese Aufwendungen sind nur
bedingt vorhersehbar und wurden deshalb auch nicht im Haushaltsplan 2017
geplant. Es handelt sich somit bei jedem dieser Geschäftsvorfälle um
außerplanmäßige Aufwendungen.
Der Haushaltsplan für das Jahr
2017 besagt, dass außerplanmäßige Aufwendungen bis zu einer Höhe von 12.500 €
als unerheblich im Sinne des § 117 (1) Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gelten und somit in der
Entscheidungsbefugnis des Bürgermeisters liegen. Über außerplanmäßige Aufwendungen
oberhalb dieser Wertgrenze entscheidet der Rat der Gemeinde Apen.
Bei den nachstehenden
Geschäftsvorfällen handelt es sich um außerplanmäßige Aufwendungen oberhalb der
Wertgrenze von 12.500 €:
- Teilhaushalt
112 Wirtschaftsförderung
Kostenstelle 112001
Kostenträger 5711010
Sachkonto 5321000
Im Jahr 2017 wurden
Gewerbegrundstücke unter Buchwert verkauft, dies führte zu außerplanmäßigen
Aufwendungen in Höhe von 16.356,05 €.
Die Deckung erfolgt durch außerordentliche Mehrerträge in den folgenden
Teilhaushalten:
112 Wirtschaftsförderung 1.042,31 €
134 Ordnungswesen 770,97 €
141 Bauverwaltung 14.542,77
€
Summe: 16.356,05 €
- Teilhaushalt
141 Bauverwaltung
Kostenstelle 141001
Kostenträger 5222110
Sachkonto 5321000
Im Jahr 2017 wurde die
Flurbereinigung Godensholt durchgeführt, dies führt zu außerplanmäßigen
Aufwendungen in Höhe von 58.337,40 €.
Die Deckung erfolgt durch
außerordentliche Mehrerträge in dem folgenden Teilhaushalt:
141 Bauverwaltung 58.337,40
€
Summe: 58.337,40 €
- Teilhaushalt
142 Straßen, Natur und Landschaft
Kostenstelle 142004
Kostenträger 5411010
Sachkonto 5321000
Im Jahr 2017 wurde die
Flurbereinigung Godensholt durchgeführt, dies führt zu außerplanmäßigen Aufwendungen
in Höhe von 411.055,16 €.
Die Deckung erfolgt zum einen
durch außerordentliche Mehrerträge in den folgenden Teilhaushalten:
141 Bauverwaltung 9.810,38 €
142 Straßen, Natur und Landschaft
21.083,27 €
143 Gebäudedienst 70.472,38 €
144 Sport, Kultur und Freibad 120.656,93 €
145 Bauhof 5.469,00 €
Für den restlichen Betrag in Höhe
von 183.563,20 € erfolgt die Deckung aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 167.180,61 € und aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 16.382,59 €.
Finanzielle
Auswirkung:
Siehe Sachverhalt
Anlagen: