Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen stellt die Verteilung der
Ausschussvorsitze im Zugreifverfahren sowie die Besetzung der Ausschussvorsitze
und stellvertretenden Ausschussvorsitze nach der Reihenfolge der Höchstzahlen
wie folgt fest:
Reihen-folge |
Fraktion/Gruppe |
Ausschuss |
Vorsitz |
stellv. Vorsitz |
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UWG-Fraktion |
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SPD-Fraktion |
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Gruppe CDU/FDP |
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Gruppe GGL |
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Sachverhalt:
Gem. § 71 Abs. 8 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) werden die Ausschussvorsitze den
Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich
durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3
usw. ergeben. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Das Los zieht die
oder der Vorsitzende der Vertretung. Die Fraktionen und Gruppen benennen die
Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen
und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der Ratsmitglieder, die den
Ausschüssen angehören.
Auf der Grundlage der Gemeindewahl
vom 12.09.2021 und unter Berücksichtigung der getroffenen Vereinbarungen über
die Bildung von Gruppen ergibt sich für das Zugreifverfahren für die Besetzung
der Ausschussvorsitze folgende Reihenfolge:
Hinsichtlich des Zugriffes auf den
dritten und vierten Ausschuss, sowie auf den siebten, achten und neunten
Ausschuss entscheidet das Los.
Finanzielle
Auswirkung:
keine finanziellen Auswirkungen
Anlagen: