Beschlussvorschlag:
Der Aufstellungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom
26.01.2021 wird aufgehoben.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die
Aufstellung der 8. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 16 – Augustfehn I, Südosten von Augustfehn – im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB.
Das Plangebiet ergibt sich aus dem der Niederschrift des
Verwaltungsausschusses vom 07.12.2021 beigefügten Kartenausschnitt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den neuen
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Darüber hinaus beschließt der Verwaltungsausschuss für die 8.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 – Augustfehn I, Südosten von Augustfehn –
die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt
werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und
§ 3 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Aufgrund von Anträgen von
Anwohnern wurde die Planung im südwestlichen Bereich des bereits am 26.01.2021
beschlossenen Geltungsbereiches in Augustfehn vielfältig verändert, sodass
dieser Bereich von der 8. Änderung des Bebauungsplanes herausgenommen wurde und
ein neuer Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für die 8. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 16 notwendig geworden ist.
Der Geltungsbereich der 8. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 16 wurde auch in der Fortschreibung des Konzeptes zur
verträglichen Nachverdichtung (sog. Dichtekonzept) den Zonen 1 und 2
zugeordnet.
Da das Verfahren gem. § 13 a BauGB
im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, ist eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und eine frühzeitige
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
rechtlich nicht vorgesehen.
Die angepasste Planung wird in der
Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 16.11.2021 durch das beauftragte
Planungsbüro NWP aus Oldenburg vorgestellt.
Finanzielle
Auswirkung:
Entstehende Kosten werden aus den Budgets Planungskosten und
Bekanntmachungen gezahlt.
Anlagen:
Kartenausschnitt des Plangebietes mit Zonen
Bebauungsplan in textlicher Form