Beschlussvorschlag:
Der vorgelegten Kalkulation der Fäkalschlammgebühren für das
Haushaltsjahr 2021 wird zugestimmt.
Die Gebühr wird festgesetzt auf 32,20 € je angefangene 0,5 m³ entsorgtes
Abwasser.
Die Gebührensatzung wird wie folgt geändert:
10. Satzung
zur Änderung der Satzung der Gemeinde Apen
über die Erhebung von Gebühren für die
Beseitigung von Abwasser
aus Grundstücksabwasseranlagen
Aufgrund
der §§ 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 13.10.2021 (Nds. GVBl. S. 700, 730), und der §§ 1, 2 und 5 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017
(Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.10.2021 (Nds. GVBl.
S. 700), hat der Rat der Gemeinde Apen in seiner Sitzung am 14.12.2021 folgende
Satzung beschlossen:
Artikel I
Die
Satzung der Gemeinde Apen über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung
von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen vom 29.11.1994 (Amtsblatt des
Regierungsbezirkes Weser-Ems vom 16.12.1994, S. 1524), zuletzt geändert durch
Satzung vom 15.12.2020 (Amtsblatt für den Landkreis Ammerland Nr. 35 vom
18.12.2020) wird wie folgt geändert:
§ 3 der Satzung wird wie folgt
gefasst:
„ § 3 Gebührensatz
Die Benutzungsgebühr beträgt 32,20
€ je angefangene 0,5 m³ entsorgtes Abwasser aus Hauskläranlagen und
abflusslosen Sammelgruben.“
Artikel II
Die Satzung tritt mit Wirkung vom
01. Januar 2022 in Kraft.
Apen, den 14.12.2021
Gemeinde Apen
Huber
(Bürgermeister)
Sachverhalt:
Siehe anliegender Vermerk.
Finanzielle
Auswirkung:
Die Fäkalschlammabfuhr stellt eine kostenrechnende
Einrichtung dar. Die Veranschlagung ist für den Ergebnishaushalt der Gemeinde aufwandsneutral.
Ein sich nach Ablauf des Haushaltsjahres ergebender Überschuss oder Fehlbetrag
ist in die nächste Gebührenkalkulation einzustellen.
Anlagen:
Vermerk zur Gebührenkalkulation einschließlich Anlagen