Beschlussvorschlag:
Haushaltssatzung der
Gemeinde Apen
für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund
der §§ 58 Abs. 1 Ziff. 9 und 112 des Niedersächsischen
Kommunalver-fassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl.
S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.10.2021 (Nds. GVBl. S. 700, 730),
hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 14.12.2021 folgende
Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
- im Ergebnishaushalt
mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
1.1.
der ordentlichen Erträge auf 19.053.100
Euro 1.2. der ordentlichen Aufwendungen auf 19.507.000 Euro
1.3.
der
außerordentlichen Erträge auf
311.400 Euro
1.4.
der
außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
- im Finanzhaushalt
mit dem
jeweiligen Gesamtbetrag
2.1. der Einzahlungen aus
laufender
Verwaltungstätigkeit auf 17.786.300
Euro
2.2. der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 17.571.800
Euro
2.3. der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit auf 2.012.200 Euro
2.4. der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit auf 4.221.500 Euro
2.5. der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 2.209.300 Euro
2.6. der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
auf 580.000 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich:
Gesamtbetrag
-
der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 22.007.800 Euro
-
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 22.373.300 Euro
Die
Finanzierung des Fehlbetrages im Finanzhaushalt erfolgt aus den am 31.12.2021
vorhandenen liquiden Mitteln.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 2.209.300 Euro festgesetzt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.060.000 € festgesetzt.
§ 4
Der
Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
2.900.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die
Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2022
wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 380
%
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 380 %
2. Gewerbesteuer 380
%
§ 6
Die
Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –Kassenverordnung wird auf
300.000 Euro festgesetzt.
Apen,
den 14. Dezember 2021
Huber
Bürgermeiste
Sachverhalt:
In den Sitzungen des
Finanzausschusses vom 15.11.2021 und 30.11.2021 wurde das Zahlenwerk für das
Haushaltsjahr 2022 vorgestellt und anschließend verwaltungsseitig in den
Haushaltsplan 2022 eingearbeitet.
Die finanziellen Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie im Bereich des Finanzausgleichs, sowie steigenden
Aufwendungen im Bereich der Bewirtschaftung und Unterhaltung der
gemeindeeigenen Gebäude führen dazu, dass ein Haushaltsausgleich im Jahr 2022
nicht erreicht werden kann.
Für das Jahr 2022 wird mit einem
Jahresergebnis in Höhe von -142.500 € geplant.
In der mittelfristigen Ergebnis-
und Finanzplanung wird von folgender Entwicklung der Jahresergebnisse
ausgegangen:
2023: -240.200 €
2024: +667.600 €
2025: +845.100 €
Im Übrigen wird auf die Beratungen
in den oben genannten Finanzausschusssitzungen verwiesen.
Finanzielle
Auswirkung:
Siehe Sachverhalt
Anlagen: