Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen stellt gemäß § 75 Abs. 1 in
Verbindung mit § 71 Abs. 5 NKomVG fest:
a)
Auf der Grundlage des Beschlusses zur Erhöhung der Zahl der
Beigeordneten und der Vereinbarungen über die Bildung der Gruppe CDU/FDP sowie
der Gruppe SPD/Grüne/Linke und nach Ziehung des Loses zur Vergabe des achten
Sitzes sind die acht Sitze im Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen wie folgt
auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen.
UWG-Fraktion: 4 Sitze
Gruppe SPD/Grüne/Linke: ___ Sitze
Gruppe CDU/FDP: ___ Sitz/e
b)
Dem Verwaltungsausschuss gehören folgende Beigeordnete an:
UWG-Fraktion |
Bernd-Thomas Scheiwe |
Hartmut Orth |
|
Bodo ter Haseborg |
|
Maik Janßen |
|
Gruppe SPD/Grüne/Linke |
Hans-Jürgen Janssen |
Torsten Huber |
|
|
|
Gruppe CDU/FDP |
Thalke Ehlers |
|
c)
Als stimmberechtigte Vertreter werden benannt:
UWG-Fraktion |
Christian Martens |
Charline Krul |
|
Manfred Delger |
|
Klaus Harms |
|
Gruppe SPD/Grüne/Linke |
Björn Meyer |
Anna Niedermeier |
|
|
|
Gruppe CDU/FDP |
Heiner Bruns |
Markus Berends |
Sachverhalt:
Die Veränderung der Stärkeverhältnisse der Fraktionen und Gruppen im Rat der Gemeinde Apen erfordert eine Neubildung des Verwaltungsausschusses. Die Anzahl der Beigeordneten, die gem. § 74 (2) Satz 2 NKomVG mit Beschluss des Rates der Gemeinde Apen um zwei, auf somit acht Beigeordnete erhöht wurde, steht nicht zur Disposition, denn die Erhöhung gilt für die Dauer der Ratsperiode, also bis 2026.
Die Sitze der Beigeordneten werden
nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren
auf die Vorschläge der Fraktionen und Gruppen verteilt. Der Berechnung
der Sitzverteilung liegt folgende Tabelle zugrunde, aus der ersichtlich ist,
wie sich die Sitze auf die Gruppen und Fraktionen verteilen:
Der achte zu vergebende Sitz wird im Losverfahren zu vergeben sein, da zwei Gruppen hier die gleiche Höchstzahl aufweisen. Dies berücksichtigend sähe eine Verteilung wie folgt aus:
UWG-Fraktion: 4 Sitze
Gruppe SPD/Grüne/Linke: 2 Sitze, ein weiterer Sitz per Losentscheid möglich
Gruppe CDU/FDP: 1 Sitz, ein weiterer Sitz per Losentscheid möglich
Nach § 75 Abs. 1 Satz 3 NKomVG ist für jeden Beigeordneten ein Vertreter zu bestimmen. Sofern eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten ist, kann von ihr ein zweiter Vertreter bestimmt werden (§ 75 Abs. 1 S. 5 NKomVG).
Finanzielle
Auswirkungen:
./.
Anlagen: