Betreff
1. Nachtragshaushaltsplan 2023, Anpassung des Investitionsprogrammes bis 2026
Vorlage
VO/185/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Apen

für das Haushaltsjahr 2023

 

Aufgrund des § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBL. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. S. 588) hat der Rat der Gemeinde Apen in der Sitzung am 27.06.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

die bisherigen festgesetzten Gesamt­beträge –Euro­

erhöht um -Euro-

Vermindert um -Euro­

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich. der Nachträge festgesetzt auf -Euro­

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

21.760.100

466.800

157.800

22.069.100

ordentliche Aufwendungen

21.715.600

384.500

45.900

22.054.200

außerordentliche Erträge

0

0

0

0

außerordentliche Aufwendungen

0

0

0

0

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

20.540.000

466.800

157.800

20.849.000

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

19.845.300

364.600

45.900

20.164.000

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

1.491.200

64.900

0

1.556.100

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

3.904.900

2.079.200

1.800

5.982.300

Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.860.000

2.320.000

0

4.180.000

Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

518.000

0

63.000

455.000

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts

23.891.200

2.851.700

157.800

26.585.100

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

24.268.200

2.443.800

110.700

26.601.300

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.860.000 Euro um 2.320.000 Euro erhöht und damit auf 4.180.000 Euro neu festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen

Festsetzung in Höhe von 0 Euro um 975.000 Euro erhöht und damit auf

975.000 Euro neu festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.

 

§ 5

 

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.

 

§ 6

 

Die Wertgrenze nach § 12 (1) S.1 Kommunalhaushalts- und –kassenverordnung wird nicht geändert.

 

 

 

Apen, den 27.06.2023

 

 

 

Huber  

Bürgermeister

 


Sachverhalt:

Im Herbst 2022 haben Rat und Verwaltung einen Haushaltsplan entwickelt, der davon geprägt war, die finanziellen Unsicherheiten aufgrund der Energiekrise, der hohen Inflation und der Zinswende zu minimieren. Hierzu wurden einige auszahlungsintensive Maßnahmen aus dem Investitionsplan entfernt.

 

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 soll ein Weg aufgezeigt werden, wie eine Umsetzung der zuvor ausgeplanten Maßnahmen vor dem Hintergrund der zeitlichen Umsetzbarkeit und der begrenzten Haushaltsmittel realisiert werden kann. Des Weiteren wird es nötig sein, Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung zu tätigen, um den gesetzlichen Anforderungen in den kommenden Jahren gerecht zu werden.

 

Der 1. Nachtragshaushalt soll außerdem dazu dienen, zukünftige Investitionen im Bereich der Gewerbeentwicklung zu planen, die die Eigenfinanzierungskraft der Gemeinde Apen langfristig stärken können.

 

Im Bereich der allgemeinen Deckungsmittel (Schlüsselzuweisungen, Gewerbesteuerentwicklung, Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer) sollen die bislang geplanten Haushaltsmittel der aktuellen Entwicklung angepasst werden. Außerdem ist es notwendig, einige Aufwands- und Auszahlungsansätze im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit anzupassen, um diverse Kostensteigerungen aufzufangen.

 

In den Sitzungen des Finanzausschusses vom 08.05.2023 und 22.05.2023 wurde das Zahlenwerk für den 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 und für die Anpassung des Investitionsprogrammes bis 2026 vorgestellt.

 

In der Sitzung des Finanzausschusses vom 22.05.2023 haben sich die Ausschussmitglieder mit dem eingereichten Antrag der UWG-Fraktion beschäftigt. Hinsichtlich der im Antrag formulierten strittigen Punkte haben sich die Mitglieder des Finanzausschusses mit einer Gegenstimme mehrheitlich für die Einarbeitung der folgenden Vorgaben in den 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 einschließlich Investitionsprogramm bis 2026 ausgesprochen:

 

-           Der Neubau des Betriebshofes Hengstforde wird im Jahr 2024 eingeplant.

 

-           Der Neubau der 6-gruppigen KiTa im Wohngebiet Augustfehn-Hengstforde wird im Jahr 2025 geplant.

 

-           Die Sanierung der Sporthalle Apen einschließlich Installation einer Photovoltaikanlage wird vorbehaltlich einer positiven Bezuschussung im Jahr 2025 eingeplant.

 

-           Die bislang in den Jahren 2024 – 2026 eingeplanten Haushaltsmittel für die Dorferneuerung Apen können als Eigenmittel für die Quartiersentwicklung verwendet werden.

 

-           Für die Erweiterung der Aula der Schule Apen zu einer multifunktionellen Nutzungseinheit sind vorerst Planungskosten in Höhe von 75.000 € im Jahr 2023 veranschlagt. Sobald der Gesamtumfang der Maßnahme ermittelt wurde, sind entsprechende Mittel in die Haushaltsberatungen einzubringen.

 

Nach Einarbeitung aller Veränderungen verschlechtert sich das Jahresergebnis in der Planung von ehemals + 44.500 € auf nunmehr + 14.900 €. Die ursprünglich geplante Neuverschuldung in Höhe von 1.342.000 € im Jahr 2023 erhöht sich auf 3.725.000 €


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt


Anlagen:

Entwurfsfassung - 1. Nachtragshaushaltsplan 2023