Betreff
finanzielle Beteiligung der Gemeinde Apen nach EEG, hier: Zuwendungsvertrag
Vorlage
VO/189/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Vertrag mit dem Betreiber „innoVent WP Detern Infra GmbH & Co. KG“ zu unterzeichnen.     


Sachverhalt:

Gemäß § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen Anlagenbetreiber Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, finanziell beteiligen. Im Sinne dieses Gesetzes ist die Gemeinde Apen von dem Windpark in der Samtgemeinde Jümme, Gemeinde Detern betroffen. Dieser Windpark wird von „innoVent WP Detern Infra GmbH & Co. KG“ betrieben. Der Betreiber hat nun im Sinne des o.g. Gesetzes der Gemeinde Apen einen Zuwendungsvertrag übersandt. Inhalt des Zuwendungsvertrages ist, dass der Gemeinde eine Zuwendung i.H.v. 0,2 Cent je Kilowattstunde gemäß ihrer „anteiligen Betroffenheit“ gewährt wird. Diese wiederum errechnet sich ausgehend von einem gewissen Radius um die Windkraftanlage und der darin liegenden gemeindlichen Flächen. Die Berechnung ist der Anlage zum Vertrag nachvollziehbar zu entnehmen. In Summe dieser anteiligen Berechnung für alle acht Windkraftanlagen würde an die Gemeinde Apen idealerweise ein Betrag von ca. 60.000 € entrichtet werden.       


Finanzielle Auswirkungen:

Einnahme im Sinne des Vertrages i.H.v. von ca. 60.000 € 


Anlagen:

Vertrag