Betreff
Sanierung der Fahrbahndecke in der Bahnhofstraße in Augustfehn I - Vorstellung der Planung
Vorlage
VO/191/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Fahrbahndecke der Bahnhofstraße zu sanieren. Der Ausbau soll so erfolgen wie in der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Brücken und ÖPNV am 12.09.2023 beraten wurde. Es wird festgehalten, dass man eine Deckensanierung in Bitu vornehmen soll und eine Rinne „(eventuell angedeutet)“ zur Abgrenzung vor dem Bahnhofsgebäude (Straßenbereich und Bahnhofsvorplatz) einbauen möge. Der private Vorplatz soll zu Lasten der Gemeinde mit farblichem Pflaster ausgebaut werden. Auch der Einmündungsbereich Stahlwerkstraße für Fahrradfahrer und Fußgänger soll ebenfalls in farblichem Pflaster erstellt werden.

Der Beschluss aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 07.03.2023 wird aufgehoben.

 


Sachverhalt:

Im Zuge der Planungen für die Sanierung der Bahnhofstraße und der diesbezüglichen Fördermittel-Akquise musste festgestellt werden, dass die Beantragung von Fördermitteln (Dorfregion Apen bzw. vom Amt für regionale Landentwicklung Weser-Ems) zeitlich länger dauert als gewünscht und auch keine Aussicht auf Erfolg hat.

 

Aus diesem Grund wurde seitens der Verwaltung geprüft, wie man die Straßenverhältnisse in der Bahnhofstraße möglichst kostengünstig in einen verkehrssicheren Zustand versetzt, welcher auch über einen längeren Zeitraum anhält.

 

Das Büro Thalen Consult aus Neuenburg wurde mit der Prüfung einer möglichen Fahrbahndecken-Sanierung beauftragt. Diese Form der Sanierung wurde von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bei der Ortsdurchfahrt Apen (Hauptstraße) ebenfalls gewählt. Der große Vorteil einer solchen Sanierungsmaßnahme ist, dass diese im Vergleich zu einem vollständigen Neubau kostengünstig und schnell zu realisieren ist. Hierbei wird lediglich die Fahrbahn um 4-6 cm abgefräst und anschließend eine neue Fahrbahndecke aufgetragen. Die Ablaufrinnen sind hierbei ebenfalls zu erneuern.

Von der Realisierung bzw. Herstellung eines Shared-Space im Kurvenbereich vor dem Bahnhofgebäude muss in dieser Variante jedoch Abstand genommen werden.

 

Gemäß der Kostenschätzung vom Büro Thalen Consult würde eine entsprechende Sanierung der Fahrbahndecke inkl. Planungskosten ca. 189.000 € brutto kosten. Im Vergleich zu der in der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Brücken und ÖPNV am 04.10.2022 vorgestellten Ausbauvariante mit damaligen Kosten von rund 850.000 € brutto (geschätzt und ohne Planungskosten) würde die Gemeinde Apen ca. 660.000 € brutto weniger investieren müssen.

 

ACHTUNG, geänderter Beschlussvorschlag:

 

Der verwaltungsseitig erarbeitet Beschlussvorschlag lautete:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Fahrbahndecke der Bahnhofstraße zu sanieren. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Planungen für diese Sanierung voranzutreiben und die notwendigen Mittel in den Haushaltsberatungen anzumelden.

 

Der in der Sitzung erarbeitete und beschlossene Beschlussvorschlag lautet:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Fahrbahndecke der Bahnhofstraße zu sanieren. Der Ausbau soll so erfolgen wie in der Sitzung des Ausschusses für Straßen, Brücken und ÖPNV am 12.09.2023 beraten wurde. Es wird festgehalten, dass man eine Deckensanierung in Bitu vornehmen soll und eine Rinne „(eventuell angedeutet)“ zur Abgrenzung vor dem Bahnhofsgebäude (Straßenbereich und Bahnhofsvorplatz) einbauen möge. Der private Vorplatz soll zu Lasten der Gemeinde mit farblichem Pflaster ausgebaut werden. Auch der Einmündungsbereich Stahlwerkstraße für Fahrradfahrer und Fußgänger soll ebenfalls in farblichem Pflaster erstellt werden.

Der Beschluss aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 07.03.2023 wird aufgehoben.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die aktuellen Planungskosten werden aus dem Budget Straßenunterhaltung gezahlt. Die Kosten für die Sanierung der Fahrbahndecke ist zu gegebener Zeit für die Haushaltsplanung anzumelden.

 

 

Klimarelevante Auswirkungen:

Klimaschutzaspekt

Maßnahme hat positive Auswirkungen auf Klimaziele i.S.d. Nds. Klimaschutzgesetzes

Ja

Nein

neutral/nicht bewertbar

Flächenverbrauch/Entsiegelung beachtet hinsichtlich Kompensation; über Kompensation hinausgehendes Grün in der Freiflächenplanung; Regenrückhaltung/-Speicherung

 

 

X

Wirtschaftlichkeit und Langlebigkeit (Nachhaltigkeit) der Beschaffung wurden abgewogen.

 

 

 X

energetische Optimierung der technischen Ausstattung unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit

 

 

 X

Bemerkung/Besonderheiten

 

 


Anlagen:

Kostenschätzung

Skizze der Fahrbahnsanierung

Ausbauskizzen der vorherigen Sanierungsplanung