Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die
während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der durch die Planung
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 – Apen, Raiffeisen-Markt Apen
– vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die
Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2023 beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die
während der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15
– Apen, Raiffeisen-Markt Apen – vorgebrachten Anregungen sowie für die
Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des
Gemeinderates am 26.09.2023 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit
Angabe der Gründe zu unterrichten.
Der Begründung wurde ein
Umweltbericht beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen
beschließt vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung der Kreisgremien des
Landkreises Ammerland bzgl. einer möglichen Zusammenlegung der Grundzentren
Apen und Augustfehn zu einem gemeinsamen Grundzentrum und der damit
einhergehenden Vorwegnahme des zukünftigen Regionalen Raumordnungsprogrammes im
Oktober 2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 – Apen,
Raiffeisen-Markt Apen – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung
wird gebilligt. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in
die Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 – Apen, Raiffeisen-Markt Apen – gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Sachverhalt:
Der Sachverhalt
wird für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 und die im
Parallelverfahren ausgelegte Änderung Nr. 26 des Flächennutzungsplans (2017)
gemeinsam dargestellt, die Beschlussfassung erfolgt unter separaten
Tagesordnungspunkten.
Die frühzeitige
Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
fand im Zeitraum vom 10.03.2023 bis zum 06.04.2023 statt.
Die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 06.06.2023 bis zum
07.07.2023 statt. Die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand ebenfalls in der
Zeit vom 06.06.2023 bis zum 07.07.2023 statt.
Die Abwägungen der eingegangenen Anregungen werden vom Planungsbüro NWP aus Oldenburg in der Fachausschusssitzung am 18.09.2023 vorgestellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.
Anlagen:
Planzeichnung
Begründung
inkl. Umweltbericht
Bestandsplan
Natur und Landschaft
Vorhaben-
und Erschließungsplan
Schalltechnisches
Gutachten
Geruchsgutachten
Artenschutzrechtliche
Kontrolle
Entwässerungskonzept
Abwägung
frühzeitige Beteiligung
Abwägung Auslegung