Betreff
Verkehrliche Erschließung für die Anpassung einer Gewerbefläche im Ort Apen - Finanzielle Beteiligung an den notwendigen infrastrukturellen Anpassungsarbeiten
Vorlage
VO/210/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt, dem Vorhabenträger, für die infrastrukturellen Anpassungs­arbeiten im Zuge des Neubaus des Raiffeisen-Marktes in Apen eine Kostenerstattung in Höhe von 100.000 EUR zu gewähren.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel in Höhe von 100.000 EUR im Zuge der Haushaltsberatungen 2024 zu berücksichtigen.


Sachverhalt:

Im Bauleitplanverfahren für den Bau des neuen Raiffeisen-Marktes in Apen war es notwendig, eine Verkehrsuntersuchung durchzuführen. Nach erfolgter Abstimmung mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg, ist eine Anpassung des Straßenkörpers und der Nebenanlagen erforderlich. Auch wenn das Grundstück nicht im Besitz der Gemeinde Apen ist, ist es ein Gewerbegrundstück, an dem die Gemeinde ein Interesse der Vermarktung hat und entsprechend hier mit Interessenten im Gespräch war und aktuell ist. Somit ist die Frage der Erschließung bzw. verkehrlichen Anbindung regelmäßig eine, die zu klären ist und, bei Grundstücken in Gemeindeeigentum, über die Gemeinde abgewickelt wird. Verfolgt man das Ziel der gemeindlichen Entwicklung, gerade hier an exponierter Stelle, um überhaupt eine Entwicklung zu erzielen, so sollte man durchaus eine Beteiligung an der Erschließung befürworten, um auch einen einen Schandfleck zu beheben.

 

Eine Unterstützung in Form einer finanziellen Beteiligung an den infrastrukturellen Anpassungsarbeiten des Straßenkörpers und der Nebenanlagen ist gleichzusetzen mit einer verkehrlichen Erschließung für eine kommunale Gewerbefläche, nur das hier bereits der Vorhabenträger als Eigentümer der Fläche auftritt.

 

Es sollte daher eine Kostenerstattung in Höhe von 100.000 EUR an den Vorhabenträger geleistet werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanzielle Beteiligung in Höhe von 100.000 EUR ist für die Haushaltsberatung 2024 anzumelden.


Anlagen:

Darstellung Straßenaufweitung