Betreff
KMU Förderrichtlinie
Vorlage
VO/213/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Apen stimmt der Änderung der Richtlinie zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen im Landkreis Ammerland zu.

 


Sachverhalt:

 

Die Förderrichtlinie des Landkreises Ammerland ist nach Absprache mit den Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises/kreisangehörigen Gemeinden und dem Wirtschaftsförderernetzwerk abgestimmt und letztlich bereits durch die Gremien des Landkreises Ammerland beschlossen worden, da es sich letztlich um eine Richtlinie des Landkreises handelt. Eine Zustimmung der Gremien der jeweiligen Gemeinden ist vor dem Hintergrund erforderlich, da bei den Zuschüssen Gelder der Gemeinden einfließen.

 

Den Kreisgremien wurde folgende Anpassung vorgeschlagen:

 

Der Begriff Nachhaltigkeit hat sich in den letzten Jahren zunehmend in unseren Köpfen ver-ankert und begegnet uns jeden Tag. Nach einer der gebräuchlichsten Definition spricht man dann von einer nachhaltigen Entwicklung, wenn die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt werden ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen können. Nicht zuletzt aufgrund des voranschreitenden Wandels der Gesellschaft werden Nachhaltigkeitsansätze in Unternehmen implementiert, denn bei nachhaltigen Unternehmen können häufig nicht nur Effizienzvorteile aufgedeckt, sondern auch das Unternehmensimage und die Mitarbeiterzufriedenheit gesteigert werden. Nachhaltigkeit in Unternehmen umfasst damit die drei Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales und ist somit weit mehr als nur Umweltschutz.

 

Die Digitalisierung steht bei vielen kleineren, mittleren und größeren Unternehmen nicht erst seit der Corona-Pandemie auf der Agenda. Viele Maßnahmen entscheiden maßgeblich über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens. Im Bereich der digitalen Transformation gehören beispielsweise umfangreiches digitales Know-how, die Digitalisierung bestehender Prozesse, Investitionen in die IT-Sicherheit oder in neue digitale Technologien sowie Plattformen dazu. Grundsätzlich gilt, je kleiner das Unternehmen desto mehr Handlungsbedarf besteht. Viele Technologien und auch künstliche Intelligenz werden bereits durch größere Unternehmen angewendet. Bei kleineren Unternehmen, speziell die mit weniger als 10 Beschäftigte, gibt es tendenziell noch viel zu tun und ungenutzte Chancen.

Aus Sicht der Wirtschaftsförderung ist eine Erweiterung der Förderrichtlinie des Landkreises um die Aspekte der Förderung von Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsinvestitionen eine gute Option zur Stärkung der heimischen Wirtschaft. Förderprogramme des Bundes oder des Landes Niedersachsens haben teilweise einen höherschwelligen Ansatz, lange Wartezeiten bis zur Genehmigung der Durchführung oder sind schlicht überzeichnet.

Die Fördererweiterung ist aus dem bestehenden Budget leistbar, da in 2017 die Höchstförde-rung je neu geschaffenem Arbeitsplatz auf 5.000 Euro halbiert wurde (vorher: 10.000 Euro) und sich der aktuelle Fachkräftemangel bei den Zuschüssen auswirkt: Es werden weniger geförderte Arbeitsplätze geschaffen und dadurch resultierend niedrigere Zuschüsse bewilligt. In dem Corona-Jahr 2021 konnten rd. 300.000 Euro Förderbudget nicht gebunden werden, in 2022 waren es rd. 180.000 Euro.

Die nachfolgenden neuen Fördergegenständen wurden Im Rahmen des Wirtschaftsförderer-Netzwerktreffens mit den kreisangehörigen Gemeinden und der Stadt Westerstede erarbeitet:

-        Förderung von Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsinvestitionen ohne die Anforderung der Schaffung weiterer Arbeitsplätze mit einem Zuschuss von 15 %, um den Unternehmen in diesen wichtigen Bereichen einen Anstoß zu geben (Förderhöhe mindestens 500 Euro und höchstens 10.000 Euro).

 

-       Förderung von Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsberatungen mit einem Zuschuss von 50 %, höchstens 10.000 Euro, wobei der Zuschuss gestaffelt wird: 50 % des Zu-schusses werden nach Abschluss der Beratungen gewährt. Weitere 50 % des Zuschusses werden für den Fall gewährt, dass nicht unerhebliche Umsetzungsmaßnahmen nachgewiesen werden.

 

-       Beratungs- und Coaching-Förderung für Unternehmen in der Gründungsphase mit einem Zuschuss von 50 % bis 2.500 Euro, da wir nicht über Gründerzentren verfügen.

 

Als Anlage ist die um die neuen Fördergegenstände (rot gekennzeichnet) ergänzte Förderrichtlinie beigefügt. 


Finanzielle Auswirkungen:

Die bisher veranschlagten Haushaltsmittel reichen aus, um den Gemeindeanteil gegenfinanzieren zu können. 


Anlagen:

Förderrichtlinie