Betreff
Kommunale Wärmeplanung
Vorlage
VO/233/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in 2024 einen Förderantrag zur kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Kommunalrichtlinie zu stellen.   


Sachverhalt:

Hinsichtlich der Zielsetzung der Treibhausgasneutralität bis 2045 für Deutschland kommt der Wärmeversorgung der Gebäude ohne fossile Brennstoffe eine entscheidende Bedeutung zu. Darüber hinaus erhöht sich der Druck zur Veränderung durch die Themen Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie. Die Kommunen sind dabei wichtiger Akteur beim Umbau der Wärmeversorgung.

 

Die kommunale Wärmeplanung ist als Teil einer kommunalen Energieleitplanung zu verstehen. Bislang ist eine solche langfristig und strategisch angelegte Wärmeplanung nur für größere Kommunen verpflichtend, bis 30.06.2028 jedoch auch für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern, sprich für die Gemeinde Apen.

 

Die kommunale Wärmeplanung soll das gesamte Gemeindegebiet umfassen und sowohl die privaten und gewerblichen Gebäude als auch die kommunalen Liegenschaften darstellen.

Neben einer Bedarfs- und Potenzialanalyse geht es um die Aufstellung von Zielen und einer Strategie zur Wärmewende für die Kommune.

 

Für Kommunen, die aktuell noch nicht verpflichtet sind, eine solche Wärmeplanung aufzustellen, besteht die Mögliche eine Förderung zur „Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung durch fachkundige externe Dienstleister“ (Planerstellung, Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligung und begleitende Öffentlichkeitsarbeit) über die Kommunalrichtlinie zu beantragen.

 

Ralf von Dzwonkowski, Kommunalbetreuer für den Landkreis Ammerland der EWE - NETZ, wird zum Thema referieren und einen ersten Einstieg in das Thema geben.

 

Die Finanzierung einer solchen Planung kann über das Klimabudget abgebildet werden. Hier sind nicht alle bisher eingeplanten Mittel im Aufwandsbereich abgerufen worden, da z.B. der Beratungsgutschein aufgrund einer kostenlosen Landeslösung nicht auf Gemeindeebene umgesetzt wurde. Mit Blick auf eine mögliche Förderung können hier nach derzeitigem Kenntnisstand notwendige Eigenmittel aufgebracht werden.

 

Derzeit wird verwaltungsseitig angestrebt, zunächst den Antrag „Klimaschutzmanagement“ zu forcieren und abzuschließen. Im Anschluß besteht die Möglichkeit in 2024 den oben dargestellten Antrag bzgl. der Wärmeplanung auf den Weg zu bringen. 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

s. Sachverhalt


Anlagen: